Düsseldorf: Land NRW weitet Unterstützungen aus
Das Land NRW versucht mit immer mehr Maßnahmen die Herausforderungen der Corona-Pandemie erträglicher zu machen. Neben finanziellen Hilfen wurden am Donnerstag von den Minsterien neue Regelungen vorgestellt.
NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Um die Eltern zu entlasten, teilte Familienminister Joachim Stamp am Donnerstag mit, dass die Elternbeiträge für Kitas, Tagespflege und Offene Ganztagsschule im Monat April ausgesetzt werden. Die Entlastung wird jeweils zur Hälfte vom Land und von den Kommunen finanziert.
NRW-Ministerium für Verkehr
Das Land NRW stellt Krankenschwestern, Krankenpfleger und alle anderen Beschäftigten in Akutkrankenhäusern, in denen Corona-Patienten behandelt werden, kostenfreie Mietfahrzeuge zur Verfügung. Das Programm startet am Mittwoch, den 1. April und ist vorerst auf zwei Monate befristet. Eine Millionen Euro stehen für die Mietwagen zur Verfügung. Das Sonderprogramm soll die Beschäftigten in den Krankenhäusern unterstützen, die kein Auto haben und die mit dem Zug kaum oder gar nicht mehr zur Arbeit kommen, weil das Angebot im Nahverkehr ausgedünnt ist. Für die Nutzung des Angebots füllen die Beschäftigten ein einseitiges Formular aus, das von der Krankenhausleitung bestätigt werden muss. Anschließend kann der Mietwagen direkt beim Verleiher angefordert werden. Die Kosten pro Leihwagen dürfen maximal 400 Euro pro Monat (brutto) betragen und es gilt eine Kilometerbegrenzung von 125 Kilometern pro Tag. Auch junge Fahrer*Innen dürfen anmieten, die Benzinkosten werden nicht übernommen. Hier geht es zum Formular.
NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft
Neben der bereits in der vergangenen Woche gestarteten Unterstützung, können nun auch Solo-Selbstständige in Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung finanzielle Hilfen erhalten. Einrichtungen und Träger sollen über die zusätzlichen Möglichkeiten informiert werden. Betroffene können ab Freitag (27.3.) Mittel über das Programm „NRW-Soforthilfe 2020“ beantragen.
Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung erhalten bereits bewilligten gesetzlichen Fördermittel in Höhe von rund 120 Millionen Euro, auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden können.
Gleiches gilt für die Fördermittel der Landeszentrale für politische Bildung (LZpB) in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro, die zurzeit 35 Einrichtungen der politischen Bildung und fünf Bildungseinrichtungen der parteinahen Stiftungen zusätzlich zur Grundförderung zur Verfügung gestellt werden.
Weiterbildungseinrichtungen können außerdem Corona-bedingte Ausfallkosten im Rahmen der gewährten Zuwendung als zuwendungsfähige Ausgaben abrechnen. Das Ministerium arbeitet an einem Hilfsprogramm, um die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen zu kompensieren.
An den rund 460 Weiterbildungseinrichtungen in NRW sind mehr als 5800 festangestellte Mitarbeiter*Innen beschäftigt. Hinzu kommen etwa 73.500 Dozent*Innen.
Freischaffende Künstler*Innen erhalten eine existenzsichernde Soforthilfe in Höhe von bis zu 2000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden muss. Dafür stehen zunächst fünf Millionen Euro bereit. Damit soll die Zeit überbrückt werden, bis die längerfristigen, großangelegten Maßnahmen von Land und Bund anlaufen. Auch für diesen Bereich gilt, dass bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro in jedem Falle ausgezahlt werden, auch wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.