Düsseldorf: Bund und Land verschärfen die Auflagen zur Bekämpfung des Coronavirus
Deutschland verschärft die Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus. Ab Sonntagabend (22.3.) soll ein Kontaktverbot für mehr als zwei Personen gelten. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Ausgenommen sind Familien und Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Erlaubt bleiben der Weg zum Einkaufen, zur Arbeit, zu Terminen, zur Kindernotbetreuung, zu Prüfungen, zum Arzt oder in die Klinik, Spazierengehen und Sport im Freien. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sagte nach der Schaltkonferenz zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Länderchefs, man wolle nicht die Mehrheit der Einsichtigen bestrafen, sondern konsequent gegen die Unvernünftigen vorgehen. Auch Merkel gab in Berlin ein Pressestatement ab – und erfuhr dann, dass sie selbst in Quarantäne muss.
Die Spitzenrunde hat ein Neun-Punkte-Papier beschlossen:
Der Kontakt zu anderen Menschen soll auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt werden. Der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen in der Öffentlichkeit wird festgeschrieben. Die Gaststätten und Restaurants sollen komplett geschlossen bleiben. Dies gilt auch für alle nicht lebenswichtigen Dienstleistungen, bei denen sich die Menschen besonders nahe kommen: Friseure, Tattoo-Studios, Physiotherapeuten,
Zwölf Bundesländer
Der Beschluss wird im Wesentlichen getragen von 12 der 16 deutschen Bundesländer. In Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland ist bereits ein Ausgangsverbot mit jeweils zahlreichen Ausnahmen in Kraft. Der Freistaat Sachsen hat eine Ausgangsbeschränkung beschlossen, die ab Montag (23.8.) 0 Uhr gilt. Auch dort sind Wege zum Einkaufen und zur Arbeit ausgenommen. Die Maßnahmen gelten für mindestens zwei Wochen.
Kanzlerin dankt
Angela Merkel dankte in ihrer Ansprache „der überwältigenden Mehrheit der Bürger, die verstanden haben“. Dadurch, dass man sich an die staatlichen Auflagen halte, rette man Leben. Wichtig sei, so die Kanzlerin, dass in Deutschland einheitliche Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus gelten. Nach ihrem Pressestatement habe die Kanzlerin erfahren, dass sie nun selbst in Quarantäne muss, teilte Regierungssprecher Seibert mit. Merkel habe Kontakt zu einem Menschen gehabt, der mit dem Coronavirus infiziert ist.
Oberbürgermeister begrüßt
Oberbürgermeister Thomas Geisel begrüßte die weiteren Maßnahmen: „Mir war es wichtig, dass einheitliche Verhaltensregeln im ganzen Land gelten. Die landesweite Rechtsverordnung, die heute noch auf den Weg gebracht werden soll, schafft nun die von mir stets geforderte Klarheit. Wir in Düsseldorf werden selbstverständlich den Vorgaben des Landes folgen und diese konsequent umsetzen. Wir dürfen nie vergessen: All diese Maßnahmen haben den Sinn, dass unser Gesundheitssystem dieser Pandemie standhält. Das hängt im Wesentlichen davon ab, wie gut es uns gelingt, gerade die Menschen zu schützen, die einer großen Gefahr durch das Virus ausgesetzt sind."
Screenshot: Norbert Schulz