Düsseldorf: Die Bereiche der „Schlüsselfunktionen“ nach Definition der NRW-Landesregierung
Die NRW-Landesregierung hat am Sonntag den Personenkreis näher beschrieben, der in einer Kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies ist wichtig für Eltern, die einen Anspruch auf einen Platz in der Notfallbetreuung geltend machen wollen. Wichtig ist dabei, dass dieser nur besteht, wenn man Alleinerziehend ist oder beide Elternteile diesem Personenkreis angehören. Die Arbeitgeber werden in den Unternehmen und Organisationen definieren, wer unentbehrlich ist und entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Dies soll bis zum 23. März geschehen sein. Es geht außerdem eine neue zentrale Corona-Internetseite online, auf der Informationen und Maßnahmen gebündelt dargestellt werden https://www.land.nrw/corona. Unter der Telefonnummer 0211-9119 1001 ist eine Bürgertelefon geschaltet.
Den Link zur Bescheinigung der Arbeitgeber finden sie hier
Die Bereiche nach Definition der Landesregierung NRW:
1. Energie
Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik), insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
2. Wasser, Entsorgung
Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung, insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
3. Ernährung, Hygiene
Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
4. Informationstechnik und Telekommunikation
Insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
5. Gesundheit
Insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
6. Finanz- und Wirtschaftswesen
Insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers sowie Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
7. Transport und Verkehr
Insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr sowie das Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und das Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
8. Medien
Insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
9. Staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind und Gesetzgebung/Parlament
10. Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung