Düsseldorf: Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht wird nach Urteil geändert
Die Stadt Düsseldorf hat am Montagmittag (9.11.) auf das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Maskenpflicht reagiert und die Allgemeinverfügung zur Alltagsmaskenpflicht aufgehoben. Allerdings erarbeitet das Amt derzeit eine neue Fassung, die zeitnah in Kraft treten soll.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird von der Stadt Düsseldorf respektiert und die Allgemeinverfügung über die Maskenpflicht mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Auf Basis der Urteilsbegründung wird nun eine neue Allgemeinverfügung vorbereitet, die voraussichtlich am Dienstag (10.11.) erlassen werden wird.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben in den vergangenen Tagen eine sehr hohe Akzeptanz der Maskenpflicht bei den Düsseldorf*innen festgestellt. Die Masken werden als Hilfestellung zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer anerkannt.
Hintergrund der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet war die sehr hohe 7-Tages-Inzidenzzahl, die zwingend Maßnahmen erforderte, die Infektionszahlen zu senken. Ausnahmen zur Maskenpflicht galten lediglich für nicht bebaute Gegenden wie Grünlagen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung galt für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen. Einzelne Bürger hatten dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt und für ihre eigene Person Recht bekommen.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller sagt dazu: "Unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, die Alltagsmaske weiterhin zu tragen – zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer. Dies ist ja bereits heute schon der Fall, wie ich zum einen selbst beobachte und mir auch von meinen Einsatzkräften des OSD bestätigt wird. Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Düsseldorf für ihren verantwortungsvollen Umgang miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme."