So konkret waren die Attentatspläne für Düsseldorf: zwei Bomben, vier Todesschützen
Der mutmaßliche IS-Anschlag auf Düsseldorf war wohl sehr viel konkreter geplant als von den Sicherheitsbehörden bisher zugegeben wurde. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Die obersten Richter mussten über die Verlängerung der Untersuchungshaft der Tatverdächtigen entscheiden. Über den ihnen zur Last gelegten Anschlagsplan von Düsseldorf heißt es in dem höchstrichterlichen Papier: „Die Planung der Tat war bereits weit fortgeschritten.“
Laut dem von der Welt zitierten BGH-Beschluss sollten sich zwei Selbstmordattentäter in der Düsseldorfer Altstadt in zwei parallel laufenden Straßen in die Luft sprengen. Auf die in Panik fliehenden Menschen sollten an vier Ausgängen der Altstadt weitere Attentäter mit Kalaschnikows warten. Ihr Auftrag: Erschießt möglichst viele Flüchtende! Sobald alle Magazine leergeschossen seien, sollten sich auch die feigen Heckenschützen selbst in die Luft sprengen.
Als mutmaßliche Mittäter wurden Anfang Juni 2016 in NRW, Baden-Württemberg und Brandenburg drei Männer festgenommen: Mahood B (25), Abd Arahman A.K. (31) und Hamza C. (28). Der Tippgeber Saleh A., wurde von der französischen an die deutsche Polizei überstellt.
Knapp 60 Zeugen, viele Widersprüche
Mittlerweile hätten die Ermittler knapp 60 Zeugen vernommen. Widersprüche in deren Aussagen müssten nun aufgeklärt werden. Zudem seien die Handys der Beschuldigten noch nicht vollständig ausgewertet. Es gebe Rechtshilfeersuchen an internationale Staaten – die USA und Jordanien würden demnächst vermutlich hinzukommen. Deshalb befürworteten die Richter eine Fortdauer der Unterschungshaft.