Kundin läuft gegen eine Tür – und soll 1100 Euro Schmerzensgeld bekommen
Das Bekleidungshaus C&A muss einer Kundin ein Schmerzensgeld von 1100 Euro zahlen. Die 67-Jährige war am Eingang gegen eine Glastür gelaufen. Dadurch erlitt die Frau Schürfwunden und Prellungen; zudem zerbrach eine Zahnbrücke (Az. 50 C 9301/14, Düsseldorfer Amtsgericht).
Neben dem Schmerzensgeld muss das Unternehmen der 67-Jährigen den entstandenen Schaden ersetzen und die Verfahrenskosten tragen, so der Amtsrichter in seinem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.
Die Klägerin war in der Düsseldorfer Filiale gegen eine teilweise geöffnete Schiebtür aus Glas gelaufen. Sie hatte argumentiert, dass das Kaufhaus die Glastür nicht markiert und deshalb gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe. Der Richter folgte dieser Ansicht, zumal C&A nach dem Unfall in Augenhöhe einen Streifen auf der fraglichen Tür angebracht hatte.