Die Vogelgrippe ist in Düsseldorf angekommen: Sperrgebiet am Unterbacher See, Haustiere an die Leine
Am Montag (9.1.) kam die Bestätigung vom Friedrich-Löffler-Institut: Der tote Schwan, der am 30. Dezember am Unterbacher See gefunden wurde, litt an der gefährlichen Form der Vogelgrippe mit dem Erregertyp H5N8. Das bereits in der vergangenen Woche eingerichtete Sperrgebiet bleibt bestehen. Haustiere dürfen dort nicht mehr frei laufen.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Wupper in Krefeld (CVUA RRW) hatte den toten Schwan vom Unterbacher Seee untersucht und den Vogelgrippevirus nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems an der Ostsee, bestätigte am Montag den Verdacht auf den für Tiere gefährlichen Typ H5N8.
Sperr- und Beobachtungsgebiet am Unterbacher See
Der Bereich um den Fundort am Unterbacher See, Kleiner Torfbruch, ist seit Freitag (6.1.) vom Amt für Verbraucherschutz als Sperrgebiet deklariert. Mit einem Radius von 1.000 Metern um den Fundort und einem Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 3.000 Metern, wurde das Sperrgebiet durch Beschilderung an den Zufahrtsstraßen gekennzeichnet. Der benachbarte Kreis Mettmann wurde über den Befund informiert. In dem Sperrgebiet befinden sich nur private Hobbyhaltungen, im Beobachtungsgebiet ist neben Hobbyhaltern auch ein landwirtschaftlicher Betrieb betroffen.
Einschränkungen für Tierhalter
Seit mehreren Wochen sind die Halter von Geflügel bereits dazu verpflichtet, ihre Tiere in den Stallungen zu halten. Doch nun sind auch Hunde- und Katzenhalter betroffen, denn im Beobachtungs- und Sperrgebiet am Unterbacher See gilt ab sofort ein Freilaufverbot für Hunde und Katzen. Gehaltene Vögel dürfen nicht verlegt oder freigelassen werden. Im Sperrbezirk müssen Tierhalter sicherstellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe wirksame Desinfektionsmittel auf saugfähigen Bodenmatten ausgelegt werden. Fleisch und Erzeugnisse aus Fleisch, das von Geflügel aus dem Beobachtungsgebiet hergestellt wurde, darf nur mit Genehmigung des Amtes für Verbraucherschutz aus der Zone gebracht werden. Geflügelausstellungen sind im gesamten Stadtgebiet verboten. Alle Maßnahmen sollen die Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel verhindern.
Tote Tiere sofort melden
Die Gefahr einer Infektion mit dem hochpathogenen Vogelgrippevirus wird für den Menschen derzeit als gering eingeschätzt. Um alle Möglichkeiten einer Übertragung auf den Menschen auszuschließen und eine Verschleppung des Virus zu verhindern, sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden. Wer ein totes Tier findet, sollte Kontakt mit der Leitstelle des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) unter der Telefonnummer 0211/8994000 aufnehmen. Der OSD organisiert den Transport und die weitere Untersuchung der Tiere.
Die Langfassung der amtlichen Anordnung zum Sperrgebiet finden die hier.