Düsseldorf besteht jetzt auch bei Demonstrationen auf die Maskenpflicht
Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf wurde jetzt um den Absatz erweitert, dass die Maskenpflicht künftig auch bei Demonstrationen gilt. Der Passus "Bei Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz ist in geschlossenen Räumen und ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen unter freiem Himmel durchgängig eine textile Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen." gilt ab Samstag (31.10., 0 Uhr).
Diskussionen gab es in der Vergangenheit, da die Maskenpflicht besonders bei den regelmäßigen Veranstaltungen der Corona-Rebellen bewusst ignoriert wurde. Die Teilnehmer des Kundgebungen und Demonstrationen forderten regelmäßig Passanten auf, die masken abzunehmen, da sie in ihren Augen „Sklavenmasken“ seien und ein Zeichen für die Diktatur, die in ihren Augen derzeit in Deutschland herrscht.
Noch bei der Veranstaltung am vergangenen Samstag bestand die Polizei bei ihren Auflagen nur auf der Einhaltung des Abstands von 1,5 Meter. Für viele Bürger*innen absolut unverständlich, da in großen Teilen der Innenstadt bereits die Maskenpflicht angeordnet war.
Da zwischen Polizei und Stadt Düsseldorf unterschiedliche Rechtsauffassungen bestanden, konnten die Corona-Demonstranten diese Lücke ausnutzen. Laut der Landeshauptstadt hat die Maskenpflicht in den von der Stadt bestimmten Gebieten schon immer gegolten, während die Polizei von einer Ausnahme bei Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz ausging. Mit der aktualisierten Allgemeinverfügung der Stadt und ab Montag (2.11.) mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist die Maskenpflicht nun auch für alle Demonstrationen angeordnet.