Sperrbezirke und Beobachtungsbezirke in Düsseldorf wegen Vogelgrippe
Durch den Vogelgrippefall am Unterbacher See hat die Stadt im Umkreis von einem Kilometer um den Fundort ein Sperrgebiet und im Radius von drei Kilometern ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Das hat auch Konsequenzen für Hunde und Katzen-halter, denn die Tiere dürfen in beiden Gebieten nicht mehr frei laufen.
An den Hauptzufahrtswegen zu dem Sperrbezirk wurden die Schilder "Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk" angebracht. An den Grenzen des Beobachtungsgebietes stehen Schilder mit der Aufschrift "Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsbezirk".
Gefahr für Hunde und Katzen
Katzen und Hunde können sich durch tote, infizierte Vögel mit der Vogelgrippe anstecken. In Asien gab es bereits Fälle von Infektionen bei Hunden und Katzen. Selbst wenn die Tiere nicht selber erkranken, können sie den Virus weiter verteilen. Daher sind alle Tierbesitzer aufgefordert sich an die Bestimmungen der Sperrbezirke und Beobachtungsbezirke zu halten.
Sperrbezirk für mindestens drei Wochen
Die Sperrbezirke sind für mindestens 21 Tage eingerichtet, die Beobachtungsgebiete mindestens 30 Tage und längstens bis zur Aufhebung der Verfügung. In beiden Gebieten dürfen Hunde und Katzen nicht mehr frei laufen, es gilt die Anleinpflicht, bzw. bei Katzen sollte der Freigang unterbunden werden. Die Stadt wird in den nächsten Tagen an Wanderwegen und Parkplätzen Schilder anbringen, die auf die Anleinpflicht hinweisen.
Die Bezirke im Detail
Die Grenzen des Sperrbezirks liegen im Osten entlang der Stadtgrenzen nach Erkrath und Hilden (Kreis Mettmann); im Süden von der Straße Am Schönenkamp zwischen der Stadtgrenze nach Hilden bis zur Auffahrt der A59; im Westen entlang der A59 in Richtung Nord-West und der A46 in Richtung Westen bis zur Abfahrt Dreieck Düsseldorf-Süd, sowie der Deutzer Straße in Richtung Nord-West bis zum Eselsbach. Entlang des Eselsbach im nord-östlichen Verlauf bis zu den Bahngleisen der S1, entlang der Bahngleise in Richtung Nord-Westen bis zum S-Bahnhof DüsseldorfEller, entlang des Waldrandes vom Eller Forst in Richtung Nord-Osten bis zur Rothenbergstraße. Entlang der Rothenbergstraße und Glashüttenstraße Richtung Norden bis zum S-Bahnhof Düsseldorf-Gerresheim. Im Norden entlang der Bahngleise der S28 vom S-Bahnhof Düsseldorf-Gerresheim bis zur Stadtgrenze Erkrath.
Die Grenzen des Beobachtungsgebiets führen im Osten bis zur Stadtgrenze nach Erkrath und Hilden und im Süden bis zur Hildener Straße (B 228) in Richtung Westen bis zum Benrather Bahnhof. Im Westen ist die Grenze an der Münchener Straße in Richtung Norden und im weiteren Verlauf Richtung Westen bis zur Kreuzung Bonner Straße und Niederheider Straße. In Richtung Nord-Westen verläuft der Beobachtungsbezirk entlang der Bonner Straße, Kölner Landstraße, Siegburger Straße bis zur S-Bahnhof Oberbilk. Entlang der Bahnschienen in Richtung Osten parallel zur Karl-Geusen-Straße und in Richtung Nord-Westen parallel zur Lierenfelder Straße, bis zur Brücke der Ronsdorfer Straße. In Richtung Nord-Osten entlang der Ronsdorfer Straße bis zur Kreuzung „Flinger Broich“.
Im Norden bildet der Flinger Broich in Richtung Westen die Grenze, im weiteren Verlauf in Richtung Nord-Westen, die Dreherstraße in Richtung Nord-Westen bis zur Kreuzung Schönaustraße. Die Schönaustraße, Am Pesch und Steinweg bilden in Richtung Osten die Grenze bis zur Stadtgrenze an der Einfahrt zum St. Hippolyt-Weg, nördlich vom Friedhof Gerresheim.
Die detaillierte Verfügung der Stadt Düsseldorfer finden sie hier.