Düsseldorf: Zankapfel „Maskenpflicht bei Demonstrationen“ zwischen Polizei und Stadt
Ein offener Konflikt zwischen der Düsseldorfer Polizei und dem Düsseldorfer Ordnungsamt sorgt allwöchentlich für Superspreader-Events. Die Behörden streiten um die Maskenpflicht bei Demonstrationen. Während die Polizei in Köln, Dortmund und Berlin auf Mund-Nase-Schutz und Abstand bei Demonstrationen besteht, schaut die Düsseldorfer Polizei darüber hinweg. Zwischen Stadt und Polizei herrscht unterschiedliche Rechtsauffassung – die Corona-Leugner freut es.
Erst Kundgebung auf dem Corneliusplatz, dann Marsch durch die City und anschließend wieder erhellende Reden – hier der Abmarsch am Samstag (24.10.)
Wenn Bernd Bruns bei den Veranstaltungen der Corona-Rebellen Düsseldorf das Verbrecherregime verteufelt, das den Menschen die Sklavenmasken aufoktroyiert, kann er dies unbeschwert ohne Maske tun. Obwohl am Corneliusplatz, dem Kundgebungsort am Samstag (25.10.) Maskenpflicht besteht, schritten weder Polizei noch Ordnungsamt ein, während sich rund 250 Menschen versammelten. Die Teilnehmer*innen würden ja den Abstand waren, hieß es seitens der Polizei. Mehr scheint den Maskenverweigerern nicht zumutbar zu sein.
Hintergrund der Zuständigkeitsquerelen ist die Coronaschutzverodnung des Landes NRW. Denn dort ist die Maskenpflicht für Versammlungen gemäß des Versammlungsgesetzes nicht verpflichtend. Die Städte und Kommunen können diese aber verhängen. So hat beispielsweise die Stadt Köln in ihrer Allgemeinverfügung den Passus „Bei Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz wird als weitere Schutzmaßnahme über den Mindestabstand hinaus gemäß § 13 Abs. 3, Satz 2 CoronaSchVO eine Maskenpflicht für alle teilnehmenden Personen (mit Ausnahme der Redner*inen während der Rede) sowie ein Aufzugsverbot angeordnet.“
Am Montag (26.10.) Demo vor dem Schulministerium, hier wurde noch nicht einmal auf die Einhaltung des Abstands durch die anwesenden Polizeikräfte geachtet
Einen solchen Satz hält die Stadt Düsseldorf für überflüssig. Zwar reagierte Oberbürgermeister Thomas Geisel mit Befremden auf Berichte, nachdem am vergangenen Wochenende wieder sogenannte "Corona-Leugner" in der Düsseldorfer Innenstadt demonstriert haben, ohne die Maskenpflicht zu beachten. "Vor dem Gesetz sind alle gleich. Egal ob ich Einkaufen gehe, einen Junggesellenabschied feiere oder demonstriere – in den Bereichen, in denen die Maskenpflicht gilt, muss jeder einen Mund-Nasenschutz tragen. Man kann ja auch nicht einen Autokorso beantragen und dann einfach das Tempolimit ignorieren", erklärt der Oberbürgermeister.
Geisel hatte Ende vergangener Woche das Ordnungsamt angewiesen, die Polizei als zuständige Versammlungsbehörde auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. "Ich erwarte, dass die Polizei die Demonstranten bei der Anmeldung ihrer Veranstaltungen auf die Maskenpflicht in der Altstadt hinweist. Ob und mit welchen Mitteln die Polizei auf Verstöße gegen die Maskenpflicht reagiert, muss die Einsatzleitung entscheiden. Angesichts dramatisch steigender Infektionszahlen rege ich an, dass sich Innenminister Herbert Reul in dieser Frage am besten mit Gesundheitsminister Laumann kurzschließt.“
So die Sicht des Oberbürgermeisters. Die Polizei hat zwar das Schreiben des Ordnungsamtes zur Kenntnis genommen, hat aber eine andere Rechtsauffassung. Ihr fehlt es an Rechtssicherheit. Die würde bestehen, wenn es – wie in Köln – einen Passus in der Allgemeinverfügung gebe, teilte die Pressestelle der Düsseldorfer Polizei mit. Ohne eine solchen Verfügung könne keine Maskenpflicht angeordnet werden, da dies in der Coronaschutzverordnung ausdrücklich so formuliert sei.
Während Düsseldorfer*innen ohne Maske vom Ordnungsamt oder Polizei auf die Maskenpflicht angesprochen werden und nun auch die Phase beginnen dürfte, bei der ein Bußgeld fällig wird, dürfen Corona-Leugner weiter ihre kruden Theorien von Masken als Maulkörben und Risikogebieten analog der Sektorentrennung im Krieg verbreiten – gänzlich ohne Maske. Sie feiern die „Düsseldorfer-Linie“ und freuen sich, für ihre regelmäßigen Veranstaltungen so viel Entgegenkommen in der Stadt seitens Polizei und Ordnungsamt zu erhalten.
Kommentar: Geht’s noch???
Die steigenden Infektionszahlen sind nur mit der Bereitschaft der Bevölkerung in den Griff zu bekommen, sich an die A-H-A-L-Regeln zu halten. Würden sich alle an Abstand, Hygiene, Alltagsmasken und Lüften halten, wäre schon viel erreicht. Aber die Vorschriften der Stadt lassen viele Menschen die Köpfe schütteln. Da werden Maskenverweiger geradezu angelockt ihre Superspreader-Events in der Landeshauptstadt zu feiern, da hier die Regeln in ihrem Sinne ausgelegt werden.
Aber die Düsseldorfer Absonderlichkeiten gehen noch weiter. Passanten, die erkennen wollen, wo in der Stadt Maskenpflicht herrscht, sollten das städtische Kartenwerk auf ihrem Handy als Navigationsgerät benutzen. Denn anders sind die Bereiche mit Maskenpflicht nicht zu erkennen. Wer sich dann gemerkt hat, in welcher Straße Maskenpflicht besteht, sollte auch immer einen Blick auf die Uhr haben, denn sie gilt nicht überall gleichmäßig. In vielen Straßen von 10 bis 19 Uhr, in der Altstadt von 10 bis 24 Uhr und um den Hauptbahnhof herum von 6 bis 24 Uhr. Komplizierter geht’s nicht. Wie wirbt Düsseldorf so sehr: „Nähe trifft Freiheit“ – andere anzustecken.