Staatsanwaltschaft Düsseldorf: Co-Pilot vor mehreren Jahren wegen Selbstmordgefahr in Behandlung
Rund 100 Beamte der Düsseldorfer Polizei ermitteln zu den Hintergründen des Germanwings-Absturzes und sind mit der Identifizierung der Opfer beschäftigt. Allein in der zuständigen Mordkommission seien 50 Spezialisten tätig. Es sei einer der größten Ermittlungen der vergangenen Jahre.
Zwischenzeitlich war die „Sonderkommission Alpen“ unter Leitung von Kriminaldirektor Roland Wolff mehr als 200 Personen stark. Die meistens von ihnen suchten zusammen mit Seelsorgern die Heimatadressen der Opfer auf. Es ging darum, DNA und Fingerabdrücke zu sichern, um den französischen Kollegen die Möglichkeit zu geben, die Leichen zu identifizieren. Eine Delegation der französischen Polizei sei in Düsseldorf gewesen, um sich über Vorgehen und Stand der Ermittler zu informieren.
Die Mordkommission untersucht derweil die Unterlagen und Computer, die bei den Hausdurchsuchungen in Düsseldorf und Montabaur in der Wohnung des Co-Piloten und dem Haus seiner Eltern sichergestellt wurden. Eine Bewertung des Materials dauere immer noch an, heißt es von Seiten der Polizei.
Der Co-Pilot hatte nach bisheriger Erkenntnis keine organische Erkrankung
Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft äußerte sich in einer schriftlichen Erklärung ähnlich. Sie wolle sich nicht an Spekulationen über das Motiv und den Hergang des Absturzes beteiligen. Allerdings wiesen die Staatsanwälte Berichte von Zeitungen und Fernsehsendern zurück, der Co-Pilot sei in der Düsseldorfer Universität wegen eines Augenleidens vorstellig geworden. Bisher gebe es aus dem sichergestellten Material keine Hinweise auf eine organische Erkrankung.
Zuvor hatte die Uniklinik die Krankenakten des Co-Piloten an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die bestätigte, dass der Co-Pilot vor mehreren Jahren und über einen längeren Zeitraum hinweg wegen Selbstmordgefährdung in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sei. Dies sei allerdings bei den jüngsten Arztbesuchen nicht attestiert worden.
Zudem weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass ein Selbstmord weder belegbar angekündigt worden sei noch ein Tatbekenntnis aufgefunden wurde. Die Auswertung des Beweismaterials dauere an.
Foto: Polizei Düsseldorf