Düsseldorf: Wälder dürfen nur noch auf festen Wegen betreten werden
Als Reaktion auf die anhaltende Hitze schränkt das Regionalforstamt Niederrhein nun das Betretungsrecht auch für die Düsseldorfer Wälder ein. Der Wald darf mittels ordnungsbehördlicher Verordnung nur noch auf festen Wege betreten werden. Das Verbot gilt voresrt bis zum 31. August 2018.
Da bis Mitte August nicht mit nennenswerten Niederschlägen zu rechnen ist, wird das Betretungsrecht im Wald auf feste Wege beschränkt. Die Verordnung ist eine Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung von Waldbränden und bis zum 31.08.2018 gültig. Sollte sich die Lage verändern oder noch mehr Zuspitzen, wird die Verordnung angepasst.
„Die generelle Sperrung der Wälder wird im Moment noch nicht in Erwägung gezogen. Denn durch die vielen Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden die meisten Brände entdeckt“ erklärt Otto Pöll, Leiter des Regionalforstamtes. Denn viele Waldbesucher sind mit Mobiltelefonen unterwegs und können im Fall eines Waldbrandes diesen schnell unter 112 melden.
Da Waldbrände Lebensräume und Erholungszonen gefährden, sollten Waldbesucher, Autofahrer, Forst-und Feuerwehrleute gemeinsam zum Schutz der Wälder Handeln.
Durch umsichtiges Verhalten können Waldbrände vermieden werden.
> Das gesetzliche Rauchverbot im Wald gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober.
> Auf offenes Feuer sollte im Wald verzichtet werden
> ‘Auf das Zurücklassen von Glas in den Wald sollte verzichtet werden, der Brennglaseffekt kann Waldbrände auslösen.
> Waldwege und Waldzufahrten sollten frei gelassen werden, sie dienen als Rettungswege.
> Kraftfahrzeug sollten nur auf befestigten Flächen abgestellt werden, der heiße Auspuff oder Katalysator kann trockenes Gras in Brand setzen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, sollte versuchen kleine Entstehungsbrände zu löschen, wenn dies gefahrlos möglich ist. Das Feuer über den Notruf „112“ melden und dann den Gefahrenort auf kürzestem Weg verlassen.