Düsseldorfer Oberlandesgericht gibt Düsseldorfer gegen Facebook Recht
Das Welt-Unternehmen Facebook hat sich im juristischen Streit mit einem Düsseldorfer in den eigenen Finger geschnitten. Der Mann hatte sich auf einen Zwist mit dem Konzern eingelassen, bei dem ihm jetzt der 7. Zivilsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes unter dem Vorsitz von Dr. Thomas Fleischer Recht gab.
Im September 2018 hatte der Düsseldorfer beim Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dem Unternehmen Facebook mit Sitz in Irland untersagte, den Mann für das Einstellen eines bestimmten Textes auf www.facebook.com zu sperren oder den Beitrag zu löschen. Diese einstweilige Verfügung ließ er Facebook ohne englische Übersetzung zustellen.
Übersetzung
Facebook machte geltend, das Unternehmen verstehe den Inhalt nicht und benötige eine englische Übersetzung. Wenn schon eine Beschwerde oder Kündigung komme, soll erst ein Dolmetscher ran. Doch der Düsseldorfer akzeptierte diese Bedingung nicht und durchlief die Rechtswege. Und siehe da: Der 7.Senat des Oberlandesgericht zog mit.
730 Euro
Für das Sprachverständnis komme es auf die Organisation des Unternehmens insgesamt an. Facebook verfüge in Deutschland über eine Vielzahl von Nutzern, denen die Plattform vollständig in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werde. Auch die dabei verwendeten vertraglichen Dokumente seien in deutscher Sprache gehalten. Konkreten Formulierungen in den Nutzungsbedingungen ließen sich gründliche Kenntnisse der deutschen Sprache und des deutschen Rechts entnehmen, so die Richter.
Befassen musste sich der Senat mit dieser Frage, weil der Mann die ihm entstandenen Kosten in Höhe von rund 730 Euro geltend macht. Dafür ist eine Zustellung der einstweiligen Verfügung erforderlich. Die Wirksamkeit dieser Zustellung hatte der Senat zu klären. (AZ I-7 W 66/19)