Verwaltungsrichter pfeifen OB Thomas Geisel zurück | Kommentar
Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 1 L 54/15 macht dem Spaß ein Ende: Es ist 21.40 Uhr an diesem Freitagabend, als der mit weißer Perücke im Stil eines französischen Höflings kostümierte Oberbürgermeister Thomas Geisel von seinen Mitarbeitern aus der Stadthalle gebeten wird. Und dann verhagelt es ihm den jecken Abend. Die Präsidentenkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat entschieden: „Der Düsseldorfer Überbürgermeister darf nicht aus dem Amt heraus zu Gegenmaßnahmen gegen die für Montag, 12. Januar 2015, geplante Versammlung der Dügida (= Pegida Düsseldorf) am Rheinufer aufrufen.“
Einem Eilantrag der sogenannten und islamfeindlichen Dügida wurde damit stattgegeben. Während der Karneval durch die Stadthalle tobt, müssen Mitarbeiter des Presseamtes den Aufruf „Lichter aus! Düsseldorf setzt ein Zeichen gegen Intoleranz“ von den Webseiten der Stadt Düsseldorf entfernen. Die Verwaltungsrichter haben verfügt: Ebenso müsse der Aufruf zur Teilnahme an einer Gegendemonstration entfernt werden. Die für den Montagabend „beabsichtigte Außerbetriebsetzung städtischer Beleuchtungseinrichtungen sei unzulässig“.
"Der Neutralität verpflichtet"
Die Präsidentenkammer des Verwaltungsgerichts begründet ihre Entscheidung so: Als Amtsträger sei der Oberbürgermeister zur Neutralität verpflichtet. „Gerade bei einem die originären Aufgaben der Stadt Düsseldorf nicht spezifisch berührenden Diskurs um den Umgang mit gesamtgesellschaftlichen und damit das ganze Land betreffenden Fragen dürfe er nicht unter Einsatz seiner ihm aus seinem Amt zukommenden Möglichkeiten und unter Inanspruchnahme städtischer Ressourcen in der politischen Diskussion gezielt Stellung beziehen.“
Geisel will es im Vorraum der Stadthalle nicht glauben. Telefoniert zehn, fünfzehn Minuten lang. Schüttelt immer wieder den Kopf und ist stinksauer, als er von report-D befragt wird: „Endgültig kann ich mich erst äußern, wenn ich die schriftliche Begründung der Verwaltungsrichter gelesen habe. Ich fühle mich im Einklang mit der Mehrheit der Stadt, mit allen Parteien, Kirchen, Gewerkschaften, Kulturinstitutionen und Vereinen. Ich kann im Moment nicht nachvollziehen, warum die Präsidentenkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf so entschieden hat. Mir sind auch anders lautende Entscheidungen von Verwaltungsgerichten in einer solchen Frage bekannt. Und deshalb darf ich die Richter an die Gewaltenteilung im Staat erinnern.“
Er wolle die schriftliche Begründung dieser aus seiner Sicht fragwürdigen Entscheidung prüfen und dann entscheiden, ob dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt werde.
Kommentar
Eine falsche Entscheidung
Richter entscheiden nicht, wie es einem gefällt. Sondern sind ein Korrektiv zu gesetzgebender und gesetzvollziehender Gewalt. So funktioniert dieser Staat. Deshalb ist es niemals leicht, eine Gerichtsentscheidung zu kommentieren. Ich tue dies ausnahmsweise dennoch. Und habe zwei Punkte.
Erstens: Ich möchte in einer Stadt leben, in der der Oberbürgermeister mehr ist als ein seelenloser Verwaltungsknecht. Er soll seine Meinung sagen. Er soll die Richtung vorgeben. Dann kann ich als Bürger immer noch entscheiden, ob ich zustimme, oder Oberbürgermeisters Weg als Irrweg betrachte. Und vielleicht sogar den ganzen Mann schrecklich finde. Mir stehen alle Mittel zur Verfügung, meine Meinung zu veröffentlichen. Report-D ist das beste Beispiel dafür.
Ein Oberbürgermeister ist der Kopf der Stadt. Und er muss Gelumpe als solches benennen dürfen. Rechtes, linkes, wirtschaftliches (Unternehmen machen entgegen der eigenen Einschätzung auch nicht immer alles richtig) – und wenn sich die DEG oder Fortuna oder der Karneval mal verirren sollten, kann auch das zum Thema für den OB werden. An der Spitze der Stadt steht jemand, den ich bewusst mit meiner Stimme in gesonderter Wahl dahin gewünscht habe. Bei der Wahl hatten übrigens, liebe Verwaltungsrichter, alle Plakate eigene Farben. Und waren nicht alle einheitlich grau, so wie es nach diesem Beschluss sein müsste.
Zweitens: Im vorliegenden Fall haben sich Düsseldorfer Verwaltungsrichter an der eigenen Unabhängigkeit berauscht. Zur Ausnüchteriung sei Ihnen die Lektüre eines Papiers der offenbar in Vergessenheit geratenen autonomen Arbeitsgruppe „Qualitätsdiskussion in der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ empfohlen. Besetzt ausschließlich mit Verwaltungsrichtern. Das stammt aus den Jahren 2005/2006. Unter Punkt 3.2 werden selbst so wunderbar unabhängige, allem irdischen enthobene Verwaltungsrichter an den Gewaltenteilungsgrundsatz erinnert. Wörtlich heißt es da:
„Der Richter ist sich des Interpretationsspielraums bei der Gesetzesauslegung bewusst und nimmt diese Aufgabe mit Hilfe der Auslegungsregeln verantwortungsvoll wahr. Dabei erkennt er die Grenzen, die sich aus dem Gewaltenteilungsgrundsatz ergeben. Er hat die Beurteilungs- und Ermessensspielräume der Verwaltung zu respektieren und darf in diese Spielräume nicht durch aus seiner Sicht sachgerechtere Regelungen eingreifen. Ebenso widersteht er der Versuchung, sich an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen.“
Gegen ihre eigenen Grundsätze haben die Düsseldorfer Verwaltungsrichter verstoßen. Mit ihrer falschen Entscheidung.
Dirk Neubauer