Düsseldorf: Parkservicemitarbeiter liefern sich Autorennen mit Kundenfahrzeugen
Zwei Zivilbeamte trauten am Sonntagabend (6.5.) ihren Augen kaum, als sie zwei Mercedes-Fahrzeuge beobachteten, die sich offensichtlich ein Rennen lieferten. Dabei überholten die Fahrer andere Fahrzeuge in abenteuerlicher Art und Weise, beschleunigten mit quietschenden Reifen und bremsten vor roten Ampeln mit blockierenden Rädern ab. Als die beiden Fahrer von der Polizei kontrolliert wurden, stellte sich heraus, dass sie im Auftrag einer Parkfirma unterwegs waren und offenbar die Kundenfahrzeuge zu einem Abstellplatz bringen sollten.
Das Verkehrskommissariat ermittelt gegen zwei Duisburger, 20 und 22 Jahre alt, die von Zivilbeamten am Sonntag (6.5.), gegen 19.55 Uhr beobachtet wurden, wie sie sich ein Rennen lieferten. An der Kreuzung Münsterstraße – Vogelsanger Weg fielen den Beamten die Fahrzeuge vor einer roten Ampel auf. Als die Ampel auf Grün sprang, ließen die Fahrer die Motoren des Mercedes C220 CDI und des Mercedes SLK aufheulen und starteten mit quietschende Reifen. Sie rasten Richtung Innenstadt über das Mörsenbroicher Ei, die Grashofstraße, die Heinrich-Erhardt-Straße bis zur Ulmenstraße. Dabei erreichen sie über 100 Stundenkilomer Geschwindigkeit, obwohl auf der Strecke nur Tempo 50, bzw. 60 erlaubt sind. Andere Verkehrsteilnehmer wurden in waghalsigen Manövern überholt und nach Angaben der Zivilbeamten sei es nur Glück gewesen, dass es zu keinen Unfällen gekommen sei. Aufgrund der starken Beschleunigung stiegen sie vor den roten Ampel derart heftig in die Bremsen, dass die Elektronik der Fahrzeuge die Warnblinkanlage auslöste.
An der Ulmenstraße konnten Beamte der Inspektion Nord die Fahrzeuge stoppen und kontrollieren. Die beiden Fahrzeuge mit Kennzeichen aus dem Münsterland und aus dem Saarland stellten sich als Kundenfahrzeuge heraus, die von einem Parkservice aus Rath auf einem Parkplatz überführt werden sollten. Gegen die beiden Duisburger wird nun Wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ermittelt und die Führerscheine eingezogen. Nach § 315d Strafgesetzbuch kann die Fahrer nun eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe erwarten.