Düsseldorfer Polizei und Feuerwehr fordern: Respekt vor dem Leben – freie Bahn für Retter in Straßenverkehr
Egal, ob auf der Autobahn oder in der Stadt: Bei Martinshorn und Blaulicht gilt, jeder Verkehrsteilnehmer muss reagieren und den Weg frei machen. Doch nicht alle verhalten sich in dieser Situation richtig. Deshalb klären Polizei und Feuerwehr in einer Kampagne über die Bedeutung und Durchführung der freien Bahn für Retter auf. Denn jede Minute kann über eine Menschenleben entscheiden.
Bei Unfällen mit Verletzten kann jeder Minute entscheiden, deshalb muss immer eine Rettungsgasse gebildet werden
Für die Feuerwehr und die Polizei ist es ein wichtiges Thema, denn wenn sie zu spät zu Einsätzen kommen, weil der Anfahrtsweg versperrt ist, kann dies Leben gefährden. Nach Unfällen und Rettungseinsätzen im Stadtgebiet und auf der Autobahn kommt es täglich dazu, dass die Einsatzkräfte auf dem Weg zu den Notfallorten durch andere Verkehrsteilnehmer in gefährliche Situationen gebracht oder behindert werden. Oft ist dies durch die Gedankenlosigkeit der Verkehrsteilnehmer verursacht oder durch den Egoismus, selber schnell voran kommen zu wollen. Seit September 2017 hat ein Team von Polizei und Feuerwehr die gemeinsame Aktion vorbereitet, die das richtige Verhalten verdeutlichen soll. Jeder Fahrzeugführer muss verinnerlichen: Bei Martinshorn "freie Bahn" schaffen! Denn jeder kann in eine Notsituation geraten, in der schnelle Hilfe benötigt wird. Durch rücksichtsvolle Fahrweise und ausreichenden Abstand zum Vorausfahrenden kann auch an engen Stellen im Stadtgebiet freie Bahn geschaffen werden.
Polizei und Feuerwehr erklärten die Gefahren, wenn Einsatzkräfte nicht zum Notfallort gelangen (v.l.): Feuerwehr-Fahrlehrer Björn Flader, Feuerwehrdezernentin Helga Stulgies, Polizeipräsident Norbert Wesseler, Leiter Direktion Verkehr Frank Kubicki und Wolfgang Schneider, Verkehrsunfallprävention
Folgende Tipps sollten beherzigt werden
> Da jede Sekunde zählt, um Einsatzkräften ausreichenden Platz zu gewähren, müssen Fahrzeuge jederzeit ordnungsgemäß geparkt werden. Falschparker und Parker in zweiter Reihe erschweren das Vorankommen für Einsatzfahrzeuge.
> Verkehrsteilnehmer müssen immer ausreichenden Abstand halten, bremsbereit sein und den rückwärtigen Verkehr und das Umfeld beobachten. Denn Einsatzfahrzeuge können aus allen Richtungen kommen.
> Sobald blaues Blinklicht und Einsatzhorn wahrzunehmen sind, umgehend "freie Bahn" schaffen! Aber nicht durch plötzliche Bremsmanöver, wenn kein Platz ist, nach Lücken Ausschau halten und dort ran fahren.
> Kreuzungen müssen freigehalten werden. Wenn Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind, erst prüfen, ob weitere Fahrzeuge folgen. Erst dann wieder in den Verkehr einfädeln.
> Wenn es keine Möglichkeit gibt, zur Seite auszuweichen, kann alternativ die Haltelinie der roten Ampel überfahren werden. Gesetzlich ist dies in Paragraf 38, Absatz 1, der Straßenverkehrsordnung geregelt: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." Der Rotlichtverstoß sollte aber nur unter besonderer Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht geschehen und keine Dritten gefährden. Auch Stoppschilder und durchgezogene Linien etc. dürfen gegebenenfalls überfahren werden, wenn dies unabdingbar ist, um "freie Bahn" zu schaffen. Sollte es durch das Bilden der „freien Bahn“ zu Verkehrsverstöße kommen, die ein Bußgeld nach sich ziehen, kann mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Art des Einsatzfahrzeugs der Einspruch begründet werden. Für selbstverschuldete Schäden beim Bilden der "freien Bahn" ist der Verkehrsteilnehmer verantwortlich.
In einer großen Aktion wurde das Bilden der Rettungsgasse am Freitag simuliert
> Auf der Autobahn wird eine Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr bei rund 50 Stundenkilometer gebildet. Es gilt die "Rechte-Hand-Regel": Fahrzeuge auf dem ganz linken Fahrstreifen (symbolisiert durch den Daumen der rechten Hand) halten sich links, alle anderen Fahrzeuge (symbolisiert durch die anderen Finger der rechten Hand) halten sich rechts. Damit entsteht zwischen der ganz linken Spur und der daneben liegenden Spur die Rettungsgasse. Um auch bei Stillstand noch Ausweichmöglichkeiten zu erhalten, muss mindestens eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann gehalten werden. Wer im Stau steht, sollte sich im Verkehrsfunk über die aktuelle Situation informieren und gegebenenfalls das Fenster öffnen, um herannahende Hilfsfahrzeuge wahrzunehmen.
Bußgelder
Seit dem 19.10.2017 sind die Bußgelder bei Verstößen gegen das Bilden einer Rettungsgasse und die Behinderung von Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn deutlich erhöht worden. Neben zwei Punkten in Flensburg können je nach Art der Behinderung zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot verhangen werden.