Düsseldorf: Ab sofort FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste der Rheinbahn
Das am Freitag (23.4.) in Kraft getreten Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung hat auch Auswirkungen auf die Fahrgäste der Rheinbahn. Ab sofort gilt die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken vom Typ FFP2 oder KN95. OP-Masken oder Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt.
Aktualisierung: Laut Gesetz besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske: bei Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr, einschließlich der entgeldlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung. Für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (auch OP-Maske möglich).
Die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmaske vom Typ FFP2 oder KN95 gilt für Fahrgäste in Bussen und Bahnen, aber auch während des Aufenthalts an Haltestellen und in U-Bahnhöfen.
Da sich diese neue Regelung auf alle Einrichtungen im Nahverkehr bezieht, gilt die verschärfte Maskenpflicht auch in den fünf KundenCentern der Rheinbahn in Düsseldorf, Ratingen, Hilden und Mettmann.
Die Rheinbahn bittet die Fahrgäste um die eigenverantwortliche Einhaltung der neuen Regel. Der Takt der Busse und Bahnen folgt auch während der Ausgangssperre dem reguläre Fahrplan. Lediglich das zusätzliche Nachtangebot an Wochenenden und vor Feiertagen wird weiterhin ausgesetzt.
aktualisiert, 19:55 Uhr