Im Zentrum von Düsseldorf wird das Parken 2016 teurer
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag die Erhöhung der Parkgebühren beschlossen. Die Parkautomaten im Stadtgebiet werden Anfang 2016 auf die neuen Gebührensätze umgestellt.
Zone 1
Der Beschluss des Rates staffelt die Parkgebühren nach drei Zonen. Die Zone Eins umfasst das Zentrum, in dem bisher von Montag bis Samstag nach Zeiten gestaffelte Preise von 0,90 Euro (9-11 Uhr) bis 1,90 Euro (11-18 Uhr) je Stunde verlangt wurden. Die neue Regelung sieht einheitliche Parkgebühren von 2,90 Euro je Stunde im Zeitraum 9 bis 20 Uhr vor. Dies gilt für die Straßenzüge Fritz-Roeber-Strasse, Hofgartenrampe, Max.-Weyhe-Allee, Jägerhofstraße, Jacobistraße, Alt-Pempelfort, Pempelforter Straße, Kölner Straße, Ludwig-Erhard-Allee, Bertha-von-Suttner-Platz, Willi-Becker-Allee, Ellerstraße, Mintropstraße, Stresemannplatz, Graf-Adolf-Platz, Graf-Adolf-Strasse, Haroldstraße, Apolloplatz, Rheinufer einschließlich der genannten Straßenzüge.
Zone 2
Auch in Zone Zwei werden die Zeiten vereinheitlicht, allerdings differenziert in zwei Bereiche. Noch sind es dort zwischen 0,60 Euro bis 1,10 Euro je Stunde. Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr werden Parkgebühren von 2,10 Euro je Stunde in folgenden Straßen fällig: Parkplatz Nordfriedhof, die südliche Bereiche der Straßen Johann, Uerdinger, Heinrich-Erhardt, Grashof, Heinrich, die westlichen Bereiche der Straßen Brehm, Brehmplatz, Lindemann, Dorotheen, Kettwiger, Werdener, Krupp, nördlich. Oberbilker Allee, Färberstraße, Bahnlinie bis Rhein, Rhein bis Rheinkniebrücke, Rheinkniebrücke, Rheinalleetunnel, Brüsseler Straße und Theodor-Heuss-Brücke.
Montag bis Samstag von 9 bis 23 Uhr werden Parkgebühren von 2,10 Euro je Stunde in folgenden Straßen fällig: Stromstraße, Ernst-Gnoß-Straße, Hammer Straße, Völklinger Straße, Gladbacher Straße.
Zone 3
Zone Drei, in der heute noch 0,50 Euro je Stunde bezahlt werden müssen, werden die Zeiten ebenfalls 9 bis 20 Uhr ausgedehnt und mit 1,50 Euro je Stunde berechnet. Dies gilt im übrigen Innenstadtbereich.
Außenbezirke und Großveranstaltungen
Die Außenbezirke, in denen heute die Parkscheibenregelung gilt, wird diese beibehalten.
Werden bei Großveranstaltungen gebührenpflichtige Parkplätze eingerichtet, bleibt die Parkgebühr bei einem Euro je Stunde.