Düsseldorfer Richter verurteilen Uber – Taxi-Innung drängt auf Vollzug – Uber widerspricht
Ein Ordnungsgeld von einer Viertelmillion Euro – ersatzweise sechs Monate Haft für Uber-Fahrer in Düsseldorf, die Beförderungsregeln verletzen. Dies haben die Richter der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf festgelegt. Sie verurteilten Uber dazu, seine App Uber X nicht mehr einzusetzen, um Fahraufträge zu vermitteln (AZ 38061/19, Urteil vom 30. April). Uber hat nun vier Wochen Zeit, Berufung dagegen einzulegen.
Der Chef der Düsseldorfer Taxiinnung, Dennis Klusmeyer, sieht sich und seine Taxikollegen durch das Urteil bestätigt. Es liege auf derselben Linie wie zuvor ähnliche Urteile in Köln, München und Frankfurt. Deshalb müsse das Verbot nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Zudem fordert Klusmeyer die Unterstützung der Politik ein. „Wir erwarten nun, dass der Gesetzgeber angesichts dieses erneuten Urteils endlich handelt.“ Es sei zeitaufwändig und teuer, wenn immer erst Gerichte entscheiden müssten. Auch die Behörden dürften sich von Uber nicht mehr auf der Nase herumtanzen lassen. Der Chef der Düsseldorfer Taxiinnung, Klusmeyer pocht auf die sofortige Umsetzung des Urteils und will dafür 100.000 Euro als Sicherheitsleistung hinterlegen.
Ein Sprecher des US-amerikanischen Dienstleisters wies die Vorwürfe des Düsseldorfer Taximanns zurück. Das Düsseldorfer Urteil beende ein Verfahren, das 2019 angestrengt worden sei. Es betreffe das alte Vermittlungsverfahren von Uber, das in Deutschland längst nicht angewendet werde. Zum Jahreswechsel und nach der ersten Prozessniederlage in Frankfurt habe das Verfahren geändert. Seither arbeite man pro Stadt nur noch mit einem Mietwagenunternehmen zusammen, das auch über die Preise bestimme. Uber sieht sich nur als Vermittlungsplattform. Zudem überwache die Uber App nun, ob ein Fahrer gegen Rückkehrpflicht zum Betriebsstandort verstoße.