Düsseldorf und die Tücken des Fortschritts: Vorsicht bei der Handy-App der Rheinbahn!
Vorsicht! Rheinbahn-Kunden: Aufgepasst! Was scheinbar so bequem zu nutzen ist, es gibt da einige böse Fallen. Denn der Ticketkauf und der Einsatz der elektronischen Fahrkarte per moderner App mit einem Smartphone birgt Mühe wie Probleme. Andreas Bergkirchen aus Wittlaer ist es so ergangen. Der etwas ältere Herr ist neugierig, will fortschrittlich sein, er folgt der Werbung des Bahn- und Busunternehmens: „Im Handumdrehen per App zum Ticket“, so heißt es da. Der Mann lud sich an einem Dienstag also diese Applikation aufs Handy.
Und dann kam die Meldung: "Nicht gültig!"
Und kaufte (der Fahrpreis wurde über die Telefonrechnung einbehalten) ein 4-er-Ticket der Zone A, eins für das Düsseldorfer Stadtgebiet. Fünf Tage später wollte er es nutzen, von Wittlaer aus mit der U 79 zur Heinrich-Heine-Allee fahren. Er drückte die Rubrik „Gekaufte Tickets“ und bekam die Meldung „Nicht gültig“. Um nicht zum Schwarzfahrer zu werden, zog er, gegen nochmalige Bezahlung, eine 4er Papier-Karte aus dem Automaten. Im Rheinbahn-Kundencenter an der Heinrich-Heine-Allee erklärte ihm ein Mitarbeiter wohlwollend, der Aufruf der App-Rubrik "Gekaufte Tickets" sei falsch. Überdies: die erste von vier Fahrten sei bereits beim Kauf der elektronischen Karte entwertet worden. Pech gehabt.
Mal oben links, mal oben rechts klicken
Der Rheinbahn-Mitarbeiter klärte auf: Richtig ist der Klick auf die drei Streifen oben links. Und dann: Aufruf der Rubrik "Ticket kaufen". Und dann: 4-er Ticket kaufen/abrufen. Und dann: aus den über 90 angebotenen Orten die Zone wählen (in diesem Fall A), ergo "Düsseldorf". Und dann "Erwachsener" anklicken, und dann, diesmal aber oben rechts an der Kante: "Ticket kaufen". Danach habe der Kunde 90 Minuten Zeit für die Fahrt.
Rheinbahnsprecher Georg Schumacher: "Da haben Sie bei uns einen wunden Punkt erwischt!"
Eine halbe Stunde später klickte sich der Kunde – nun bereit für die Rückfahrt – durch die Rubriken Es erschien auf dem Handy-Schirm eine Abbildung "Rheinbahn VRR-4er Ticket". Erschrocken ging der Kunde zurück zum Berater: „Ich habe alles nach Ihrer Anweisung getan. Aber gerade habe ich wohl schon wieder ein (neues) 4-er Ticket gekauft!“ Nein, nein, beschwichtigte der Berater. Der Kunde habe mit diesem Vorgang lediglich die zweite Fahrt von vieren gekauft. Das sei unten an der Bemerkung Kaufpreis "0,00" zu sehen. Der Nutzer einer elektronischen App muss also bei dem 4-er Ticket jede einzelne Fahrt kaufen, obwohl er schon ein 4-er Ticket gekauft hat. „Da haben Sie bei uns einen wunden Punkt erwischt!“, so stöhnt Rheinbahn-Sprecher Georg Schumacher, nachdem er die Schilderung gehört hat.
"Dieser Knoten ist spontan nicht zu lösen"
Selbstverständlich werde Andreas Bergkirchen dessen erste, vorab entwertete Fahrt ersetzt. Schumacher schildert auf unsere Anfrage hin ein grundsätzliches Problem der Rheinbahn: Soll die erste Fahrt bei einem Mehrfachfahrschein schon beim Kauf entwertet werden? Oder erst durch den Kunden? Die Lösung könne vielleicht eine Umfrage bringen.
Die komplizierte Klickerei am Handy ist damit nicht vorbei: „Dieser Knoten ist spontan nicht zu lösen“, gesteht Schumacher. Wohl wahr. Denn als Rheinbahn-Kunde Bergkirchen, der mit der App noch zwei gültige Fahrten hat, im Internet seinen Kontostand abruft, findert er unter der Ticket-ID: 151658211835948 den Status: „nicht mehr gültig“. Und dass er trotz bezahlter Fahrt ein Schwarzfahrer war, ein Straftäter also, das hat der ahnungslose Bergkirchen erst später erfahren.
Die Sache mit dem "persönlichen Dokument"
Er hätte dem Kontrolleur ein „persönliche Dokument“ zeigen müssen, das er „bei der Anmeldung zur Identifikation angegeben hat“. Wie bitte? Ja. Einen „Personalausweis, einen EU-Reisepass, eine Bank- oder Kreditkarte“. Warum sowas verlangt wird, kann Rheinbahn-Sprecher Schumacher nicht erklären. Ebenso wenig den offenen Widerspruch: Bei der Nutzung der App-Karte wird ein Personaldokument verlangt. Das bei der Nutzung der Papier-Karte überflüssig ist.
Andreas Bergkirchen, Rheinbahn-Kunde und versuchsweise ein Digital-Mutant, ist geheilt. Er holt sich nur noch nach Barzahlung einen Papier-Fahrschein am Automaten. Das ist noch möglich. Noch. (pbd)
KOMMENTAR
Bitte um baldige Heilung
Schwachsinn! Eine andere Wertung ist hier für die elektronische (4-er) Karte der Rheinbahn nicht möglich. Denn von den Käufern werden viel zu viel absurde Pflichten verlangt. Sie sollen bei Kontrollen außer dem Smartphone-Ticket noch Ausweisdokumente vorzeigen. Falls nicht, sind sie Schwarzfahrer, werden zu Straftätern. Nicht so bei Papier-Fahrkarten. Den Widerspruch kann die Rheinbahn nicht aufklären. Den App-Kunden wird eine „Bonitätsprüfung“ zugemutet, eine Kontrolle ihrer Finanzen. Aber es geht um den Kauf von Fahrscheinen, nicht um den Erwerb von Autos oder Wohnungen. Die Rheinbahn speichert Daten zu den Fahrten und deren Käufe. Bei Fragen zur Rechnung muss sich der Kunde an eine fremde Firma wenden. Elektronische Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen. Dazu kommen die im Artikel beschriebenen Tücken. Das alles ist kein „Komfort“, das ist Stuß. Gift für den Verbraucher. Fahrer von Bussen und Bahnen der Rheinbahn übrigens schützen sich nach Unfällen traditionell mit der Behauptung: „Ich stehe unter Schock!“ Demzufolge sollte sich, wer immer diese App bei der Rheinbahn verantwortet, schnellstens krank melden, wegen der Ansteckungsgefahr in einer Quarantäne-Station behandeln lassen und: um baldige Heilung bitten.
Fotos: report-D + Rheinbahn