Düsseldorf: Mieterverein berät, wenn es durch Corona eng wird bei der Mietzahlung
Neben den Auswirkungen auf die Gesundheit und das soziale Leben spüren immer mehr Düsseldorfer*innen auch die finanziellen Folgen der Corona-Pademie. So kann es bei den Mietzahlungen im Mai für viele Mieter eng werden. Der Mieterverein Düsseldorf gibt Tipps, wo es Hilfen gibt und wie diese in Anspruch genommen werden können.
„Bislang haben nur wenige Mieterhaushalte von der gesetzlichen Möglichkeit zur Mietstundung bis Juni 2022 Gebrauch gemacht und stattdessen ihre Notgroschen zur Bezahlung der Miete eingesetzt. Doch manche Mieterhaushalte können den zweiten Monat mit erheblichem Einkommensrückgang nicht mehr finanziell verkraften“, erklärt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mieterverein Düsseldorf e.V..
Hans-Jochem Witzke ist Vorsitzender der Düsseldorfer Mietervereins
Wer schon bisher 40 bis 60 Prozent seines Einkommens für die Miete aufbringen musste, steht bei Bezug Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld vor einem großen Problem. Um trotz Einkommensverlust das Mietverhältnis zu sichern, gibt der Mieterverein Düsseldorf wichtige Tipps:
> Wer die Miete für die kommenden Monate Mai und Juni nicht aufbringen kann, muss so früh wie möglich das Gespräch mit dem Vermieter suchen und mit diesem eine Stundungsvereinbarung schließen. Dabei muss der Mieter seine durch Corona bedingten Zahlungsprobleme glaubhaft machen, zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder den Bescheid über Kurzarbeitergeld bzw. den Antrag für staatliche Hilfen. Eine Muster-Stundungsvereinbarung zum Download befindet sich auf der Homepage des Mietervereins www.mieterverein-duesseldorf.de unter der Rubrik „Formulare zum Download“.
> Beim Schriftverkehr mit dem Vermieter sind die Berater des Mietervereins gerne behilflich. Über die Telefonzentrale des Mietervereins Düsseldorf können Mitglieder täglich ab 8:15 Uhr telefonische Beratungstermine vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt unter der Telefonnummer 0211/169960. Jede Mieterin und jeder Mieter kann online Mitglied im Mieterverein werden und Beratung und Hilfe sofort in Anspruch nehmen. Der Jahresbeitrag liegt bei 66 Euro.
> Wer arbeitsfähig ist, aber durch die Krise in Notlage gerät, kann unkompliziert einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Das notwendige Formular gibt es online. Es kann auch telefonisch oder per E-Mail beim Jobcenter in Wohnortnähe der Antrag angefordert werden. Die Formulare werden dann zugeschickt. In Düsseldorf sind die Kontaktdaten der Jobcenter zu finden unter www.jobcenter-duesseldorf.de. Nach Rückmeldungen von Betroffenen leisten die Jobcenter zurzeit außerordentlich schnell und unkompliziert Hilfe.
> Beschäftigte, bei denen das Kurzarbeitergeld für Mietzahlung und Lebensunterhalt nicht reicht, können beim Jobcenter Arbeitslosengeld II zur Aufstockung beantragen. Sofern das Jobcenter feststellt, dass zwar die Einkommensgrenze für das ALG II überschritten ist, aber eine Berechtigung zum Bezug von Wohngeld besteht, kann das Wohngeld beim Bürgeramt des Stadtbezirks beantragt werden. Antragsformulare gibt es online unter https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/606/show.
> Selbständige und Freischaffende, bei denen die staatlichen Soforthilfen nicht greifen, können sich zur unmittelbaren Sicherung des Lebensunterhalts an die Jobcenter wenden.
> Allgemeine Informationen der Stadt Düsseldorf zum Thema Corona finden sich unter www.duesseldorf.de/corona.
> Sollte es Kündigungen wegen Corona bedingter Mietrückstände geben, sind die Juristinnen und Juristen des Mieterverein Düsseldorf bei der Wahrung der Rechte gerne behilflich. Die Beratungsstellen gibt es in Düsseldorf, Neuss, Ratingen, Grevenbroich und Erkrath.