Düsseldorf Justiz: Amtsrichter zweifelt an Eigenbedarfsklage in Düsseldorf Unterbilk
Für den Anwalt der Klägerin endete dieser Verhandlungstag vor der 29. Zivilkammer am Düsseldorfer Amtsgericht anders als erhofft. Vergebens hatte er seine Mandantin, Tochter eines süddeutschen Immobilienunternehmers, im Düsseldorfer Gerichtsgebäude versteckt. Er wolle sie vor der Öffentlichkeit schützen, könne sie aber auf Anforderung des Amtsrichters holen, versprach der Jurist. Das war nicht nötig. Vergeblich versuchte er, die Öffentlichkeit und die Berichterstatter vom Verfahren ausschließen zu lassen. Dieser Antrag wurde gleich zu Beginn abgelehnt. Und überhaupt nicht hatte er aus Sicht des Amtsrichters belegt, wie sich die Eigenbedarfsklage gegen einen langjährigen Mieter in Düsseldorf Unterbilk begründet. Nun haben erst einmal die Anwälte beider Parteien in diesem Zivilverfahren aus dem Immobilienbereich Zeit, Belege beizubringen und zu Schriftstücken Stellung zu nehmen.
Öffentlichkeit unerwünscht
Es geht um einen Fall, den das Düsseldorfer Bündnis für bezahlbaren Wohnraum öffentlich gemacht hatte. Demnach hatten ein und dieselben Personen gleich mehrfach in unterschiedlichen Düsseldorfer Immobilien jeweils Eigenbedarf geltend gemacht; die Vermutung lautet: um auf diesem Weg langjährige Mieter loszuwerden. Auf Artikel und Filmberichte über die rüden Methoden gegenüber Düsseldorfer Mietern reagierten die Immobilienbesitzer mit Abmahnungen. Zahlreiche Düsseldorfer Medien, auch report-D, mussten zahlen.
Fehlende Belege
Am Richtertisch ging es am Dienstag (3.3.) jedoch nicht so glatt weiter für die Klägerin. Freundlich, aber bestimmt machte der Amtsrichter deutlich, dass ihm jegliche Belege für den Eigenbedarf fehlten, der der Klage zugrunde lag. Auch die Argumente für die mittlerweile drei außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen überzeugten den Richter nach eigenen Worten wenig. Das war erst einmal eine Wertung, noch kein Urteil. Mehrfach wurde der Anwalt der Klägerin aufgefordert, deren Eigenbedarf glaubhaft zu machen.
Außergerichtliche Einigung vorgeschlagen
Weil die Mietsache aus Düsseldorf Unterbilk mittlerweile so vergiftet sei, schlug der Richter vor, den Mieter aus seiner Wohnung herauszukaufen. „Ein fünfstelliger Betrag muss es mindestens sein“, so der Richter. Der Mieter und Beklagte mochte in der Verhandlung nicht über dieses schmale Brett gehen. „Mir und meiner Frau ist es wichtig, diese Wohnung in Düsseldorf zu haben.“ Er hatte sich gewünscht, dass die Kammer tiefer in die Mietsache und die Machenschaften der Immobilienbesitzer einsteigt. Das kann noch kommen, falls es im April weitergeht mit der Beweisaufnahme.
Bis dahin sind erst einmal die Anwälte am Zug.