Sonntagsruhe in Düsseldorf: Kein verkaufsoffener Sonntag am 2. Advent in der City
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Dienstag (5.12.) beschlossen, den verkaufsoffenen Sonntag am 10. Dezember in der Düsseldorfer Innenstadt zu untersagen. Die Gewerkschaft ver.di hatte gegen die Sonntagsöffnung geklagt.
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Die Stadt Düsseldorf wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Oberbürgermeister Thomas Geisel ist Befürworter des Kompromisses, den die Stadt mit drei Sonntagsöffnungen in der Innenstadt und fünf in den Stadtteilen vorgesehen hatte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes hält der OB für fragwürdig, da sie an der Lebenswirklichkeit vorbei gehe.
Die Argumentation der Öffnungsbefürworter, die Händler in der Carlstadt, Altstadt und Stadtmitte hätten bereits Vorbereitungen getroffen, ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten. Das Gericht stellte seinen Beschluss auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe ab.
Die Stadt habe außerdem keine schlüssigen Zahlen vorlegen können, dass der innerstädtische Weihnachtsmarkt eine so hohe Attraktivität besitzt, dass dies eine Sonntagsöffnung rechtfertige. Es wurden nur pauschale Aussagen zur Strahlkraft des zum 42. Mal veranstalteten Marktes getroffen und eine vage Prognose von sechs Millionen Besuchern geäußert. Konkrete Besucherströme zum Weihnachtsmarkt bzw. den Weihnachtsmärkten im Düsseldorfer Zentrum am 2. Adventssonntag oder den anderen Adventssonntagen wurden nicht ermittelt.
Durch die weitverzweigten Straßen in der Innenstadt sah das Gericht keine Möglichkeit, eine teilweise Öffnung einiger Geschäfte zu erlauben, da dies nicht rechtmäßig beschränkt werden könne.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich (Aktenzeichen: 3 L 5659/17).
aktualisiert 18:00 Uhr, 05.12.2017