Flughafen Düsseldorf: Passagier will mit 61 Parfum-Flakons verduften – der Zoll greift zu
Der Mann kam aus Istanbul – und er landete am Montag (25.11.) in Düsseldorf. Mit seinen Koffern steuerte er durch die grünen Zollschleuse („Nichts zu verzollen“) auf den Ausgang zu. Doch dann wurde er jäh von Zöllnern gestoppt. Und musste wenig später erklären, wieso er so rasch verduften wollte. In seinem Gepäck fanden sich 61 originalverpackte Parfumflakons namhafter und hochpreisiger Marken.
Zurzeit geht gehen die Zollermittler dem Verdacht nach, dass es sich bei den Duftwässern um Plagiate handelt. Denn bei der Befragung legte der Reisende in Sachen Wohlgeruch den Beamten eine Rechnung über 1200 Euro vor – im Einzelverkauf würden die Fundstücke rund 14.000 Euro einbringen, summierten die Zollermittelnden auf. Der Reisende gab an, die Parfums in der Türkei gekauft zu haben und hier in Deutschland weiterverkaufen zu wollen. Von einer Anmeldepflicht wisse er nichts.
Unwissenheit hat jedoch noch niemanden vor einer Strafe geschützt. Der Zoll stellte die Flaschen sicher und leitete ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung gegen den Reisenden ein. Zurzeit werde bei den Markeninhabern gecheckt, ob es sich um echte oder selbstgepanschte Duftwässer handelt. Plagiate würden staatlich vernichtet werden. Echte Parfums würden nach Verurteilung und Begleichung der Strafe an den Passagier zurückgegeben.