Düsseldorf: Auf die ausgelassene Halloweennacht folgt der „stille Feiertag“
Die Polizei hatte im Bereich der Altstadt in der Halloweennacht (31.10.) gut zu tun. Mit hoher Präsenz begegnete sie dem deutlich zunehmenden Zustrom der Besucher*innen am späteren Abend. Ein steigender Alkoholpegel führte bei den Altstadtbesucher*innen vermehrt zu aggressiver und provokanter Stimmung. Neue Mode scheint dabei das Zünden von Pyrotechnik zu sein.
Die Einsatzkräfte der Polizei hatten es mit diversen Körperverletzungsdelikten, Randalierern, Streitigkeiten und hilflosen Personen zu tun. Durch starke polizeiliche Präsenz wurden Auseinandersetzungen frühzeitig im Ansatz unterbunden. Bei Kontrollen im Rahmen der Waffenverbotszone konnten drei gesuchte Personen mit Haftbefehl und fünf waffenrechtliche Verstöße festgestellt und geahndet werden. Erst ab 4 Uhr wurde es ruhiger und ab 5 Uhr begann das Tanz- und Musikverbot, welches aufgrund des stillen Feiertags “Allerheiligen” gilt.
Der stille Feiertag
Allerheiligen sind Märkte, Kirmesveranstaltungen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, alle Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich Theater- und Musikaufführungen sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen verboten. Auch Wohnungsumzüge sind an diesem Tag nicht erlaubt. Diese Einschränkungen gelten in der Zeit zwischen 5 und 18 Uhr. Lediglich religiöse Veranstaltungen oder solche mit „ernstem Charakter“, die dem besonderen Wesen dieses Feiertags entsprechen, sind erlaubt. Nicht verboten sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, der Museumsbesuch, der Zoo und ähnliche Veranstaltungen.