Düsseldorf: Falschparker auf Behindertenplätzen im Fokus
Wer sein Fahrzeug widerrechtlich auf einem der 1500 Behindertenparkplätze in Düsseldorf abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen, wenn das Ordnungsamt dies bei einer Kontrolle entdeckt. Und diese Wahrscheinlichkeit steigt ab dem 4. November, denn Schwerpunktkontrollen an Parkplätzen für Menschen mit Behinderung sind angekündigt. Die Aktion soll sieben Tage, bis einschließlich Montag, 11. November, dauern.
Der Verkehrsdienst des Ordnungsamtes möchte Verkehrsteilnehmer für die Einhaltung der Parkregeln sensibilisieren und Rücksicht auf Menschen mit schweren Beeinträchtigungen zu nehmen. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 5.371 Ordnungswidrigkeitenverfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet, und in 1.427 Fällen musste der Abschleppdienst gerufen werden. Das Ordnungsamt weiß, dass sich die Zahl der Falschparker nur durch anhaltend hohen Druck mittels Kontrollen reduzieren lässt. In Düsseldorf gibt es rund 500 allgemeine und 950 personenbezogenen Parkplätze für Menschen mit Behinderung.
Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet. Mindestens ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro fällig. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, so kommen noch die Abschleppkosten und Gebühren dazu, wodurch sich der Betrag auf rund 270 Euro erhöht.
Das Parken auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderung ist nur mit der entsprechenden Parkberechtigung, dem blauen EU-Parkausweis, gestattet. Der blaue EU-Parkausweis ist gut sichtbar ins Auto zu legen. Dieser Ausweis wird in Deutschland für Personen ausgestellt, die in ihrem Schwerbehindertenausweis die Kennzeichnung “aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder “Bl” (blind) aufweisen. Das bloße Hinterlegen des EU-Parkausweises allein gestattet aber noch nicht das Parken auf dem Behindertenparkplatz, denn die Fahrt muss tatsächlich auch der Beförderung der schwerbehinderten Person dienen – als Fahrer oder als Mitfahrer. Ferner sollten Parkberechtigte auf die Beschilderung achten, da es auch personalisierte Parkplätze gibt, die mittels Zusatzschild mit einer bestimmte Ausweisnummer gekennzeichnet sind.