Düsseldorf hält Sonntagsruhe: Geschäfte bleiben am 2. April geschlossen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage der Gewerkschaft ver.di stattgegeben und den geplanten verkaufsoffenen Sonntag am 2. April per einstweiliger Anordnung untersagt.
Damit erleidet der Düsseldorfer Handel das gleiche Schicksal wie schon diverse Städte zuvor. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts begründet die Entscheidung mit dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe.
Ein besonderer Anlass wäre erforderlich, um eine Sonntagsöffnung zuzulassen. Dieser Anlass müsse bedeutender sein als das Shoppingerlebnis an einem Sonntag und das sei am 2. April nicht der Fall. Die Stadt führte an, die Messe Beauty und Top Hair seien bedeutend genug, um die Menschen in die Stadt zu locken. Aber das Gericht sah keine belastbare und nachvollziehbare Prognose über die ausreichende Attraktivität. Eine internationale Fachmesse sei zwar grundsätzlich geeignet die erforderliche besondere Attraktivität aufzuweisen, allerdings mache die Ausstrahlungswirkung einer Leitmesse mit Besuchern aus aller Welt eine Gegenüberstellung der jeweils erwarteten Publikumsströme nicht entbehrlich, befand das Gericht.
Begründung reichte nicht
Die Stadt hatte versäumt aussagekräftige Vergleichswerte für die Ladenöffnung am Sonntag einerseits und die Zahl der Messebesucher am Sonntag andererseits dazulegen. Hinsichtlich der Ladenöffnung sei unklar, ob der „Wochentagswert“ von 46.000 Besuchern oder der „Samstagswert“ von 85.000 Besuchern der drei innerstädtischen Einkaufsbereiche Schadowstraße, Königsallee und Flinger Straße angesetzt werde. Das Gericht stellte in Frage, dass die Stadt auch für den Sonntag pauschal mit 50.000 Fachbesuchern der insgesamt dreitägigen Messen gerechnet habe.
Der Stadt bleibt gegen den Beschluss der Beschwerdeweg vor das Oberverwaltungsgericht in Münster. Aktenzeichen: 3 L 933/17
Kritik der FDP
FDP-Fraktionsvorsitzende Marie-Agnes Strack-Zimmermann sieht in der Entscheidung die Bestätigung, für die dringend notwendige Änderung des Ladenöffnungsgesetzes NRW. Sie plädiert dafür, dass die Düsseldorfer Einzelhändler selber entscheiden sollen, ob sie an verkaufsoffenen Sonntagen teilnehmen. Durch die Konkurrenz des Internet-Shoppings von zu Hause aus oder den an Sonntagen geöffneten Geschäften in den Niederlanden, müssten die Händler Gelegenheit haben individuell auf das geänderte Einkaufsverhalten der Menschen zu reagieren.