Düsseldorf: LKA warnt vor illegalen Liquids bei E-Zigaretten
Das Landeskriminalamt warnt vor illegalen "Liquids" von E-Zigaretten. Immer öfter sind diese mit synthetischen Cannabinoiden oder K.O.-Tropfen versetzt, die lebensbedrohliche Zustände auslösen können.
In diesem Jahr wurden in Nordrhein-Westfalen mehrere Fälle bekannt, bei denen nach dem Genuss von illegalen „Liquids“ die Konsumenten notärztliche Hilfe benötigten. Die Verpackungen der illegalen Liquids ließen meist keine Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit der hochgefährlichen Inhaltsstoffe zu. Einige Produkte waren mit dem Hinweis versehen: "not for human consumption“ – nicht für den menschlichen Kosum – versehen.
Die chemische Zusammensetzung der Drogen war für den Konsumenten nicht zu erkennen und die Wirkung auf den Organismus nicht einschätzbar. Die künstlich hergestellten Substanzen ähneln denen von "THC (Tetrahydrocannabinol)", dem berauschenden Wirkstoff von Cannabis. Allerdings mit wesentlich höherer Wirkung. Bei einigen Fällen besteht der Verdacht, dass es sich bei der zugeführten Substanz um "GBL (Abkürzung für: Gamma-Butyrolacton)" handeln könnte. Da diese Substanz im Körper sehr schnell abgebaut wird, konnte bisher kein Nachweis im Blut der Geschädigten gefunden werden. Ein Nachweis der Substanz gelingt nur, wenn die E-Zigarette oder das E-Liquid selber untersucht werden können.
Konsument von Liquids in E-Zigaretten sollten beachten:
> Vor dem Konsum von E-Zigaretten über die Qualität und Herkunft des Liquids informieren
> Nicht an fremden E-Zigaretten ziehen
> Bei Notfällen, wenn nach dem Konsum Übelkeit auftritt, sofort einen Arzt aufsuchen
Weitere Informationen rund um das Thema Drogen, Sucht und die oben beschriebenen E-Zigaretten-Liquids gibt es auf einer Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.drugcom.de.