Düsseldorf: Warum sich im Fundbüro Apple-Geräte stapeln
Bislang hat Studienrat Klaus Schneyder an das Fundbüro geglaubt. Als Bollwerk gegen den allmächtigen Zufall. Wer etwas verliert, bekommt dort vielleicht zurück, was ihm lieb und teuer ist. Finder haben mit dem Fundbüro eine Clearingstelle, die ihnen die Suche nach dem rechtmäßigen Besitzer oder der rechtmäßigen Besitzerin abnimmt. Falls niemand nach dem Fundstück fragen sollte, gehört es nach einer Wartefrist von sechs Monaten dem ehrlichen Finder. Dachte Klaus Schneyder.
Falsch! Eine unbekannte, von der Stadt angeblich nicht zu ermittelnde Anzahl von Handy, Laptops und anderen Datenträgern einer bestimmten Computermarke befindet sich auf unbestimmte Zeit in städtischer Obhut. Wie sie sagt: Um die Belange des Datenschutzes zu wahren.
Die ganze Geschichte
Ein wertvolles Fundstück
Am Samstag, 17. Juni 2023, fand Klaus Schneyder in der Düsseldorfer Altstadt ein Mobiltelefon der Marke Apple, ein iPhone 12, ein teures Gerät. Als ehrlicher Finder bemühte er sich am Montag, 19. Juni, Kontakt mit dem Düsseldorfer Fundbüro aufzunehmen. Vergeblich. Dort sei niemand ans Telefon gegangen. Nach einigen Schwierigkeiten habe er das Mobiltelefon schließlich in der Polizeiwache Düsseldorf Mörsenbroich abgegeben. Zuvor habe ihn ein Polizeibeamter am Telefon gönnerhaft darauf hingewiesen, dass er sich bereits der Fundsachen-Unterschlagung schuldig gemacht habe, weil er das Telefon nicht unverzüglich abgegeben haben. Auch auf der Wache Mörsenbroich habe er „über 30 Minuten“ warten müssen, weil noch andere Bürger vor ihm an der Reihe waren. Am Ende dieses holprigen ersten Kapitels war das gefundene iPhone in amtlicher Obhut und der Finder in Besitz einer Fundsachennummer.
Eigentum ja, Mitnahme nein
Nach der Frist von sechs Monate habe er das Düsseldorfer Fundbüro persönlich aufgesucht und dort erfahren, dass das Mobiltelefon „seit zwei Tagen“ sein Eigentum sei, da es niemand abgeholt habe. Bekommen habe er das Telefon dennoch nicht, da auf dem Gerät persönliche Daten des Erstbesitzenden gespeichert seien. Erst wenn diese vollständig gelöscht seien, könne man ihm das Mobiltelefon aushändigen. Der Rat im Fundbüro: „Fragen Sie doch noch einmal nach drei Monaten nach.“ Das hat Schneyder getan – geändert hat sich an dem Status nichts. Stattdessen erfuhr der ehrliche Finder, dass er eine Verwahrgebühr entrichten muss, wenn er – irgendwann in der Zukunft – das Mobiltelefon mitnehmen dürfe. Da war für den ehrlichen Finder das Maß voll. Er schrieb einen geharnischten Brief an OB und beschwerte sich, wie die Stadt mit dem Thema umgehe. Die Frist einer Klageandrohung verstrich, weitere Protestschreiben folgten.
Änderungen im Umgang mit Datenspeichern
Auf Nachfrage von Ddorf-aktuell erklärt ein Sprecher der Stadt Düsseldorf: Im Laufe des Jahres 2023 habe die Stadt Düsseldorf den Umgang mit „Fundsachen mit elektronischen Speichern“ überprüft und an veränderte datenschutzrechtliche Bewertungen angepasst. Die neue Regel laute: Solche Geräte dürften erst nach vollständiger Löschung aller darauf gespeicherten persönlichen Daten des Vorbesitzers oder der Vorbesitzerin herausgegeben werden. Bei den meisten Handys oder Computern erledige so etwas eine Fachfirma im städtischen Auftrag. Nur bei Geräten der Marke Apple sei dies nach derzeitigen Kenntnisstand der Stadt Düsseldorf nicht möglich. Also – bis auf Weiteres keine Herausgabe. Dieses Problem betreffe etliche Fundstück in den Regalen des Düsseldorfer Fundbüros. Eine genaue Zahl könne man nicht nennen. Aktuell finde ein interkommunaler Austausch zu dem Problem statt. Zudem habe die Stadt mit mehreren Fachfirmen Kontakt aufgenommen, nach deren Expertise gefragt und um Angebote gebeten. Bis zu einer Klärung des Problems blieben alle betroffenen Geräte in amtlicher Verwahrung.
Verwahrgebühren
Dass ehrliche Finder für von ihnen gefundene Fundstücke bei der Abholung nach sechs Monaten Wartezeit zur Kasse gebeten werden, sei gängige Praxis. Die Stadt kassiert Verwahrgebühren, sobald ein Finder sein Eigentum an einer Fundsache geltend mache: „Die Verwahrung von Fundsachen im Wert bis 25 Euro ist kostenfrei, im Wert von 26 bis 150 Euro beträgt die Gebühr 10 Euro, von 151 bis 500 Euro beträgt sie 15 Euro, im Wert über 500 Euro beträgt sie 20 Euro, weitere 20 Euro werden für darüber hinausgehende Werte je angefangene 500 Euro erhoben.“
Kleiner Tipp: Ein Finder muss eine Fundsache nicht beim Fundbüro abgeben. Er kann eine Fundsache selbst in Verwahrung nehmen – und den Fund an sich im Fundbüro anzeigen, samt allen Kontaktdaten.
Am Problem mit dem Apfel bleiben wir dran.