Düsseldorf: Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist wieder erlaubt
Nach den Lockerungen der Coronaschutzverordnung ist in Düsseldorf der Sport auf vielen Freiluftsportanlagen unter Auflagen wieder möglich. Der Arena-Sportpark und das Rather Waldstadion sind für den zulässigen Sportbetrieb geöffnet. Der Sportpark Niederheid darf von Schulen, Profisportler, Vereinsport und vom Leistungsstützpunkt genutzt werden, aber nicht von der Öffentlichkeit.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung untersagt weiterhin den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie die Nutzung der Nebenräume wie zum Beispiel Umkleiden und Duschen. Allerdings ist von dem Verbot der Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ausgenommen.
Folgende Regeln gelten für die Nutzung
Sport treiben dürfen
> höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,
> Im Rahmen der Ausbildung im Einzelunterricht
> Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Die Verantwortlichen für die Anlagen haben den Zugang so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.
Drei Sportanlagen freigegeben
Die städtischen Sportanlagen Arena-Sportpark und das Rather Waldstadion (ohne Kunstrasenspielfeld) sind für den zulässigen Sportbetrieb geöffnet. Auf den Sportanlagen entscheiden die für den Betrieb zuständigen Sportvereine.
Eine Sonderregelung gilt für den Sportpark Niederheid. Aufgrund mehrerer Verstöße gegen die Auflagen der Coronaschutzverordnung musste der Sportpark für die Öffentlichkeit geschlossen werden. Die Nutzung ist nur noch für Schulen, den Profisport und den Leistungsstützpunkt genehmigt. Die angestammten Vereine können die Anlage nach Voranmeldung beim Sportamt nutzen.
Die Regeln sind an den Sportplätzen ausgehangen. Stichprobenartig wird die Befolgung kontrolliert. Bei der Feststellung mehrfacher Verstöße gegen die aktuelle Coronaschutzverordnung wird die Anlage wieder geschlossen. Die Stadt appelliert an alle Nutzer*innen, die Auflagen der Coronaschutzverordnung einzuhalten, damit Sport auf den Sportanlagen möglich bleibt.