Düsseldorf: Rat verabschiedet endlich Maßnahmen gegen Zweckenfremdung von Wohnraum
Ob man es Wohnraumschutzsatzung oder Zweckentfremdungssatzung nennt, ist eigentlich egal. Fest steht, dass der Rat der Stadt Düsseldorf nicht länger tolerieren möchte, dass viele Wohnungen in der Stadt über AirBnB oder Booking.com angeboten werden und deshalb für normale Dauermietung nicht mehr zur Verfügung stehen. Am Donnerstag (29.8.) wurde eine Satzung verabschiedet, mit der ungenehmigte Ferienwohnungen und Leerstand reduziert werden sollen. Über die Ausprägung der Satzung gab es Diskussionen, aber alle Parteien sahen den Regelungsbedarf.
Vor der Ratssitzung hatte das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum demonstriert
Wohnraumschutzsatzung
Der offizielle Name ist "Satzung zum Schutz und zum Erhalt von Wohnraum" und sie wurde nun endlich mit breiter Mehrheit von den Mitgliedern des Rates beschlossen. Die Stadtverwaltung hatte bereits im Frühjahr 2018 einen Entwurf der Wohnraumschutzsatzung vorgelegt, damals aber keine politische Mehrheit gefunden.
"Durch die Umwandlung von Wohnungen zu reinen Ferienwohnungen und Leerstehenlassen von Wohnungen wird die Situation auf dem ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt der Landeshauptstadt zusätzlich verschärft. Mit der Wohnraumschutzsatzung haben wir nun ein Instrument, um gegen solchen Missbrauch vorgehen zu können", erklärte Oberbürgermeister Thomas Geisel nach dem Ratsbeschluss.
Großer Bedarf an preiswertem Wohnraum
Dringender Handlungsbedarf wird bei gewerblichen Kurzzeitvermietungen gesehen, deren Zahlen stetig steigen. Besonders im Bereich der Innenstadt werden Wohnungen als Ferienwohnung vermietet. Dies führt zum dauerhaftem Entzug von Mietwohnungen und Preissteigerungen. Die steigenden Immobilienpreise führen dazu, dass Wohnungen als Spekulationsobjekt über längere Zeit leer stehen. Die Wohnraumschutzsatzung schafft nun eine Grundlage, Leerstand systematisch zu erfassen und zu verhindern.
Die Linken wollten noch strengere Regelungen, aber schließlich wurde der Vorschlag der Ampel mit Mehrheit angenommen
Regelungen der neuen Satzung
Frei finanzierter Wohnraum soll künftig vor ungenehmigter Zweckentfremdung geschützt werden, wenn er zu anderen Zwecken als zum Wohnen genutzt wird. Dies gilt für Wohnungen, die zu mehr als zur Hälfte für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet werden, länger als sechs Monate leer stehen oder durch Abbruch beseitigt werden. Die Satzung definiert eine gewerbliche Zimmervermietung, „wenn der Wohnraum von einem gewerblichen Zwischenmieter oder vom Eigentümer jeweils nur für kurze Dauer an häufig wechselnde Nutzer überlassen wird und dabei eine Miete erzielt wird, die bei einer auf Dauer angelegten Vermietung nicht zu erzielen wäre. Eine Überlassung nur für kurze Dauer an häufig wechselnde Nutzer liegt insbesondere vor, wenn diese die Räume nur vorübergehend ohne Meldung als Wohnsitz nutzen.“
Auf Antrag kann eine Genehmigung zur Zweckentfremdung durch die Stadt Düsseldorf erteilt werden, wenn berechtigte Interessen nachgewiesen werden. Das wäre beispielsweise bei Wohnraum der Fall, der zur Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Einrichtungen, zum Beispiel für Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs- oder gesundheitliche Zwecke oder lebenswichtige Dienste (beispielsweise ärztliche Betreuung) verwendet werden soll.
Nutzt ein Eigentümer seinen Wohnraum als Zweit- oder Ferienwohnung oder handelt es sich um eine Einliegerwohnung, liegt keine Zweckentfremdung vor.
Auf Grundlage der Satzung ist es möglich, „die Wiederzuführung von Wohnraum zu Wohnzwecken behördlich anzuordnen und Zuwiderhandlungen gegen die Wohnraumschutzsatzung durch Bußgelder bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zu ahnden“.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Düsseldorf in Kraft und gilt für zwei Jahre. 20 Monate nach Inkrafttreten werden die Ergebnisse evaluiert und dem Rat vorgelegt.
Wohungsmarktsituation
In Düsseldorf fehlen besonders preiswerte Wohnungen. Fast 4000 Haushalte waren zum Jahresende 2018 beim Wohnungsamt als wohnungssuchend registriert. Lediglich 675 Sozialwohnungen konnten im vergangenen Jahr neu bezogen werden. Zwar hat die Stadt mit dem Handlungskonzept Wohnungsbau bei Neubauprojekten 40 Prozent preisgünstige Wohnungen (mindestens 20 Prozent geförderte und mindestens 10 Prozent preisgedämpfte Wohnungen) festgelegt, aber der Bedarf ist immer noch deutlich größer als das Angebot. Selbst mit dem angestrebten jährlichen Neubau von 2000 preiswerten Wohnungen kann die Stadt den Bedarf nicht decken.