Düsseldorf: Zufahrt zur Mühlenstraße wird ab 4. April eingeschränkt

Die an der Zufahrt zur Mühlenstraße installierte Hubpolleranlage nimmt am 4. April ihren Betrieb auf. Künftig wird vor Feiertagen und freitags ab 18 Uhr sowie samstags ab 16 Uhr bis montags 5 Uhr die Zufahrt nur noch Berechtigten gestattet. Zur Einfahrt wird eine Chipkarte benötigt, zur Ausfahrt öffnen sich die Poller durch eine Kontaktschleife. In der Anfangsphase ist Personal vor Ort, um bei möglichen Anlaufschwierigkeiten zu helfen und gegebenenfalls den Zugang zu ermöglichen. Diese Begleitmaßnahme ist angedacht, bis der reguläre Betrieb vollständig etabliert ist.
Sollten Probleme beim Einfahren in die Mühlenstraße entstehen, kann die rund um die Uhr besetzte Verkehrs- und Tunnelleitzentrale (VTLZ) angerufen werden. Die Telefonnummer ist an der Bediensäule der Hubpolleranlage zu sehen.
Ziel der Anlage ist es, die Mühlenstraße erheblich zu beruhigen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Außerdem sollen insbesondere an den Wochenenden die starken Verkehrsbehinderungen auf der Heinrich-Heine-Allee entschärft werden. Die Staus beeinträchtigen die Einsatzfahrten von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.
Wer die Mühlenstraße auch künftig berechtigt ist zu befahren, wurde von der Stadt angeschrieben, und anschließend die Möglichkeit gegeben, eine Chipkarte zum Bedienen der Hubpolleranlage abzuholen. Mehrere hundert Chipkarten wurden bereits ausgestellt. Weitere Servicetermine zur Ausgabe der Chipkarten an Anlieger sind Dienstag, 25. März, und Donnerstag, 27. März 2025, jeweils von 16 Uhr bis 18 Uhr, im Foyer des Rathauses, Marktplatz 2.
Wer berechtigt ist und noch keine Chipkarte beantragt hat oder neu hinzuzieht, kann dies persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Büro für Ausnahmegenehmigungen des Amtes für Verkehrsmanagement tun. Das Büro befindet sich im technischen Verwaltungsgebäude, Auf’m Hennekamp 45, Erdgeschoss, Raum 0.19. Die Öffnungszeiten sind montags von 7.30 Uhr bis 15 Uhr und dienstags bis freitags von 7.30 Uhr bis 13 Uhr. Die Chipkarte gibt es gegen eine Kaution in Höhe von 45 Euro, die im Nachgang an die Stadt zu überweisen sind.
Das Betriebskonzept
Zunächst ist eine Schließung der Zufahrt nur vor Feiertagen und an den Wochenenden vorgesehen, analog zu den Zeiten, in denen durch das “Sperrkonzept Altstadt” auch die Befahrung von Neubrückstraße, Ratinger Straße und Liefergasse ausgeschlossen ist: vor Feiertagen und freitags ab 18 Uhr sowie samstags ab 16 Uhr bis montags 5 Uhr.
Die Belieferung der Geschäfte und Gaststätten in den Fußgängerzonen ist zu den festgelegten Lieferzeiten möglich, montags bis freitags von 5 Uhr bis 11.30 Uhr sowie samstags von 5 Uhr bis 9 Uhr.
Für Besucher*innen der Anlieger gibt es keine Zugangsberechtigung, da dies nicht kontrollierbar ist. Sie können die naheliegenden Parkmöglichkeiten in der Umgebung wie das Parkhaus im Rheinufertunnel, den Parkplatz am Joseph-Beuys-Ufer (Unteres Rheinwerft) oder das Parkhaus am Grabbeplatz nutzen. Dies wird ebenfalls den Kunden der Rheinschiffe geraten, denen ebenfalls keine Zugangsberechtigung erteilt wird.
Die Hotels, deren Vorfahrten in der Mühlenstraße liegen, und das Rathaus erhalten die Möglichkeit, die Poller für Gäste sowie Besucher eigenständig herunterzufahren. Dazu kann an der Hubpolleranlage per Gegensprechanlage Kontakt mit den Institutionen aufgenommen werden.
Die Zufahrt zum Burgplatz für Taxis erfolgt über eine automatisierte Kennzeichenerkennung. Gleiches gilt für Dienstfahrzeuge sowie für Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr. Im Falle eines Technikausfalls kann die Anlage auch per Hand über einen Steckschlüssel geöffnet werden.
Die Anfahrt zu den vorhandenen allgemeinen, nicht personenbezogenen Behindertenparkplätzen, ist zu den Sperrzeiten über die Mühlenstraße nicht möglich. Betroffene können den allgemeinen Behindertenparkplatz in Höhe Ratinger Straße 48 oder die Behindertenparkplätze in den nahegelegenen Parkhäusern nutzen.