In Düsseldorf wird die Bezahlkarte für Geflüchtete nicht eingeführt
Auf Antrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE und Die PARTEI-Klima-Fraktion wird die Verwaltung die sogenannte
„Opt-Out-Regelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete“ in Anspruch nehmen. Der Rat stimmte am Donnerstag (6.2.) namentlich darüber ab. 44 Ja-Stimmen hatten die Mehrheit gegenüber 37 Nein-Stimmen der Parteien CDU, FDP und AfD und damit kommt die Bezahlkarte in düsseldorf nicht.
Ende 2023 haben Bundestag und Landtag die Einführung einer Bezahlkarte für die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen. Im Dezember 2024 regelten Landtag und Landeskabinett im Rahmen einer Verordnung die Umsetzung für NRW. Darin wurde eine Opt-Out-Regelung festgelegt, was bedeutet, dass eine Stadt oder Gemeinde abweichend beschließen kann, die Bezahlkarte in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht einzuführen.
Während der Ratssitzung wurde das Thema sehr kontrovers diskutiert. CDU, FDP und AfD befanden die bundeseinheitliche Lösung für gut und drängten auf die Einführungen. „Missbrauch muss unterbunden werden“ propagierte die AfD und auch die CDU in Person von Andreas Paul Stieber beschrieb die Bezahlkarte als sozial, solidarisch und verantwortungsvoll.
Die Antragssteller verwiesen auf die Diskriminierung und Stigmatisierung, die mit der Bezahlkarte verbunden seien. Die Vorteile und angebliche Wirkungen auf zukünftiges Fluchtverhalten seien „unsäglich“. Sie führten an, dass eine Einführung in Düsseldorf keine Vereinfachung oder Verbesserung für die Geflüchteten oder für die Stadtverwaltung bringen würde, da lediglich eine zweistellige Zahl an Geflüchteten aktuell ihre Bezüge in bar erhielten. Fast alle beziehen die Leistungen auf eigene Basiskonten. So könnten sie frei über ihr Geld verfügen sowie Angebote in allen Geschäften oder online nutzen. Außerdem müssten sie bei der Verlängerung ihrer Bezüge beim Amt ihre Kontoauszüge vorlegen, wodurch eine Kontrolle über Missbrauch gegeben sei.
Durch den Mehrheitsbeschluss des Rats wird die sogenannte Bezahlkarte für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Stadt Düsseldorf nicht eingeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte im Rahmen der Verordnung zur Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetzes (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW) gegenüber dem Land NRW vorzunehmen.