Düsseldorf: Bundespolizei stellt diverse Messer bei Reisendem sicher
Taktische Kleidung ist in der Regel eine zweck- und einsatzspezifische Bekleidung für Militär- und Polizeikräfte. Daher erregte ein 51-jähriger Reisender die Aufmerksamkeit der Bundespolizisten im Düsseldorfer Hauptbahnhof. Am Donnerstagmorgen (23.1.) gegen 8:15 Uhr kontrollierten sie den Mann, der neben seiner Kleidung auch durch diverse Taschen auffiel, die üblicherweise für taktische Einsatzmittel verwendet werden.
Während der Überprüfung entdeckten die Beamten mehrere Verteidigungswerkzeuge, die offen am Körper getragen wurden. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der Krefelder zusätzlich mehrere teils verbotene Waffen mit sich führte.
Auf der Wache der Bundespolizei wurden ein Faustmesser (Einziehung / Straftat gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 1 WaffG), zwei Einhandmesser (Beschlagnahme zur Sicherstellung der Einziehung gemäß § 111b StPO/ Führungsverbot / Ordnungswidrigkeit gemäß § 42a WaffG), ein Zweihandmesser, ein Multitool mit Klinge, zwei Kubotane und ein Tierabwehrspray im Rahmen der Gefahrenabwehrend gemäß § 47 BPolG sichergestellt.
Der 51-Jährige gab an, die Gegenstände aus Verteidigungsgründen mit sich zu führen. Nach einer Belehrung über die waffenrechtlichen Bestimmungen sowie die rechtlichen Konsequenzen wurde der Mann entlassen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass der Besitz und das Führen von Waffen strengen gesetzlichen Regelungen unterliegen und appelliert an die Bürger*innen, sich an diese Bestimmungen zu halten.