Mieterverein Düsseldorf fordert Differenzierung bei den Grundsteuerhebesätzen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Berechnungen erhoben, da die bisherigen Berechnungen auf veralteten Werten von 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland beruhten, was zu ungerechter Besteuerung geführt hat. Die neuen Grundsteuerbescheide werden aktuell erstellt und gehen dann den Eigentümer zu. Da die Grundsteuer auf die Miete umgelegt werden darf, kann dies Einfluss auf die Höhe haben.
In Düsseldorf hat der Stadtrat die Senkung des Hebesatz von 440 Prozent auf 374 Prozent beschlossen. Der Mieterverein kritisiert allerdings, dass er sich dagegen entschieden hat, differenzierte Hebesätze bei Wohn- und Nichtwohngrundstücken einzuführen. Bei dieser differenzierenden Betrachtung hätte der Hebesatz für Wohngrundstücke auf 304 Prozent gesenkt und bei Nichtwohngrundstücken auf 460 Prozent erhöht werden müssen. Darin sieht der Mieterverein eine ungerechte Lastenverteilung zum Nachteil des Wohnens und somit auch zu Lasten der Mieter*innen in Düsseldorf. Denn die Grundsteuer darf über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter*innen weitergegeben werden. Andere Großstädte in NRW, wie Bonn, Bochum, Duisburg, Essen, Münster oder Dortmund haben sich für den differenzierten Ansatz entschieden.
Über die Grundsteuerreform und ihre Folgen wird seit langem gestritten „Es ist das ausdrückliche Ziel des Bundesgesetzgebers, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet wird. D.h., dass das Steueraufkommen in den einzelnen Kommunen in etwa gleich hoch bleiben soll. Der Bundesgesetzgeber hat an die Gemeinden appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine ggf. erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen“, erklärt Hans-Jochem Witzke, 1. Vorsitzender des Mieterverein Düsseldorf e.V.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte Mitte 2024 das Grundsteuerhebesatzgesetz verabschiedet und damit den Weg für unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen von den Kommunen frei gemacht. Damit soll gewährleistet werden, dass weder Wohn- noch Nichtwohngrundstücke übermäßig belastet werden. „Dieses Gesetz war nötig geworden, weil die Ergebnisse der Grundsteuerwertfeststellungen und der Messwertfestsetzungen gezeigt haben, dass oftmals private Haushalte zukünftig stärker im Rahmen der Grundsteuer belastet werden als die Eigentümer von Nichtwohngebäuden“, so Witzke. „Wir sehen den Wohnungsmarkt in Düsseldorf als sehr angespannt an. Die steigenden Mieten sowie die Heiz- und Betriebskosten stellen für immer mehr Haushalte eine große Herausforderung und Belastung dar. Immer mehr bezahlbarer Wohnraum geht verloren. Alle diese Feststellungen lassen nur den Schluss zu, dass die Mieterinnen und Mieter in Düsseldorf nicht noch mehr belastet werden dürfen. Wir benötigen daher unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen. Der Stadtrat soll von dieser Option Gebrauch machen“, fordert er. „Außerdem gehört die Grundsteuer aus dem Katalog der umlagefähigen Betriebskosten gestrichen. Sie besteuert das Vermögen der Vermieter. Sie darf nicht länger im Rahmen von Betriebskostenabrechnungen auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden. Dies ist von jeher eine Forderung der Mietervereine und ihrer Dachverbände“, betont Witzke.
Der Mieterverein Düsseldorf e.V. vertritt die mietrechtlichen und die wohnungspolitischen Interessen seiner gut 34.000 Mitglieder und gehört dem Deutschen Mieterbund (DMB) an. Er bietet seine Dienste auch in Neuss und Ratingen in eigenen Büros sowie in Erkrath und Grevenbroich in den Rathäusern an. Die Vereinsmitglieder werden u.a. zu den Themen Mieterhöhung, Mietpreisbremse, Mietwucher, Kündigung, Wohnungsmängel, Renovierung, Rückforderung von Kautionen, Heiz- und Betriebskosten, Wohngeld und Überprüfung von Mietverträgen beraten.