Düsseldorf: Ab Freitag wird für die Bundestagswahl plakatiert
Eigentlich hatten Oberbürgermeister Stephan Keller und das Ordnungsamt festgelegt, dass in Düsseldorf erst ab Freitag, dem 24. Januar 2025, für die Bundestagswahl plakatiert werden darf. Normal wäre sechs Wochen vor der Wahl, entsprechend Freitag, 10. Januar 2025, üblich. Begründet wurde die Ausnahme, die nur für Düsseldorf gegolten hätte, damit, dass kleinere Parteien bis zum 24. Januar möglicherweise noch keine Gewissheit über ihre Zulassung zur Bundestagswahl hätten.
Da in allen umliegenden Städten und Gemeinden bereits ab diesen Freitag (10.1.) plakatiert werden darf, änderte die Verwaltung in Düsseldorf ihre Meinung. Jetzt gilt auch in Düsseldorf der 10. Januar, 18 Uhr, als Starttermin.
Sechs Wochen lang, bis zur Bundestagswahl am 23. Februar, werden die Plakate über die Kandidierenden der Parteien informieren. Grundsätzlich darf nur im öffentlichen Verkehrsraum geworben werden. Es gibt keine Mengenbeschränkung pro Partei. Allerdings darf pro Mast nur ein Wahlplakat auf einer Mindesthöhe von 2,20 Metern aufgehängt werden, auf 100 Meter Straße maximal drei Standorte der gleichen Partei. Bäume, Stromkästen oder Wartehäuschen dürfen nicht mit Wahlplakaten versehen werden.
Die Wahlplakate müssen bis spätestens 3. März wieder entfernt werden. Plakate, die zu früh oder nach dem 3. März im öffentlichen Straßenraum hängen, werden kostenpflichtig entfernt.