Düsseldorf: Versteigerung von Fund-Fahrrädern und mehr am 19. Dezember
Durch das Ordnungsamt sichergestellte und gefundenen Fahrräder sowie Kleidungsstücke, Schmuck, Uhren Koffer und weiteres kommen am Donnerstag, den 19. Dezember2024, ab 9 Uhr unter den Hammer des Auktionators. Die Dinge können ab 8:30 Uhr in den Räumen des städtischen Fundbüros, Erkrather Straße 1-3 besichtigt werden.
Unter den Fundsachen befinden sich teilweise Markenkleidung und sehr hochwertige Fahrräder. Interessierte müssen beachten, dass es bei Rädern und den weiteren Artikeln keine Garantie gibt, die Artikel sind ungeprüft. Den Käufer*innen von Rädern wird empfohlen, das Rad vor der ersten Tour sorgfältig zu überprüfen, da die Räder in dem Zustand angeboten werden, in dem sie im Fundbüro abgeliefert werden. Reine Schrotträder werden allerdings vorher entsorgt.
Mit dem Zuschlag geht der ersteigerte Gegenstand in das Eigentum des Meistbietenden über. Der Betrag muss sofort bar bezahlt werden und die Ware kann gleich mitgenommen werden. Einen entsprechenden Eigentumsnachweis gibt es mit dazu. Die Versteigerung erfolgt ohne Gewährleistung (Garantie).
Fundtiere
Interessenten für gefundene Tiere werden durch den Tierschutzverein Düsseldorf an geeignete neue Halter vermittelt. Aktuell warten dort nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch viele Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel auf ein neues Zuhause. Informationen zu vermittelbaren Tieren gibt es auf der Internetseite des Tierschutzvereins Düsseldorf.
Hinweis zu Öffnungszeiten und Arbeitsweise des Fundbüros
Abgesehen von der Versteigerung ist das Fundbüro Mo, Mi und Do von 8 bis 12.30 Uhr und Do von 13.30 bis 15.00 Uhr geöffnet. Zurzeit ist das Fundbüro dienstags und freitags geschlossen. Telefonisch erreichen Sie das Fundbüro unter der Telefonnummer 0211-8993285. Das Fundbüro befindet sich auf der Erkrather Straße 1 in 40233 Düsseldorf.
Viele Dienstleistungen können die Bürger*innen online abrufen. Hier kann eine Liste aufgerufen werden, in der Fundstücke aufgeführt sind. Wer sein Eigentum in der Liste findet, kann gleich online seine Ansprüche geltend machen. Da Fundstücke oft bei der Polizei oder in den Bürgerbüros abgegeben werden, kann es zwei Wochen dauern, bis die Artikel in der Liste aufgeführt werden. Eine wiederholte Prüfung ist daher sinnvoll.
Über Fundstücke, deren Eigentümer*in beispielsweise durch Ausweise zu ermitteln sind, wird der/die Betroffene vom Fundbüro schriftlich benachrichtigt. Ist der Wohnort nicht Düsseldorf, werden die Fundstücke an das Fundbüro des entsprechenden Ortes geschickt. Fundsachen von Personen aus dem Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland werden der zuständigen Auslandvertretung (Botschaft, Konsulat) übersandt.
Finder*in von Gegenständen haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen abgegebene Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten zurück zu bekommen, wenn die Eigentümer nicht ermittelt werden können. Sie werden nach Ablauf der Frist schriftlich informiert. Sollten Sie dies nicht wünschen, wird die Fundsache versteigert. Der Fund von Gegenständen kann auch nur beim Fundbüro angezeigt werden und privat verwahrt werden. Das erspart dem Finder die Verwahrgebühr, die ansonsten nach sechs Monaten erhoben wird, wenn die Fundsache in das Eigentum des Finders übergeht.
Verlust- oder Fundmeldungen können jederzeit per E-Mail an fundbuero@duesseldorf.de gesendet werden.