Düsseldorf: Tag des Rauchmelders am 13. Dezember
Die Rauchmelderpflicht gilt in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. April 2013 für Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege dienen. Einmal im Jahr findet des bundesweiter Rauchmeldertag statt und am Freitag (13.12.) ist es wieder so weit.
“Wenn es zu einem Brand kommt, zählt jede Sekunde! Eine Rauchgasvergiftung kann bereits nach wenigen Atemzügen tödlich sein”, erklärt David von der Lieth, Leiter der Düsseldorfer Feuerwehr. “Seit der Einführung der Rauchmelderpflicht sehen wir eine positive Entwicklung. Bei einer Vielzahl von Einsätzen konnten die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner bereits vor Eintreffen der Feuerwehr die Brandwohnung verlassen.”
Aber Rauchmelder können nur Leben retten, wenn sie funktionieren. Dazu gehört die fachgerechte Installation und die regelmäßige Wartung. Das gilt unabhängig davon, ob man in der eigenen oder einer gemieteten Wohnung lebt. Mieter*innen sind verpflichtet, die vom Eigentümer oder durch Dritte installierten Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. “Hier appellieren wir an die Bewohnenden der Immobilien, eine jährliche Wartung an den Geräten durchzuführen”, betont Feuerwehrsprecher Stefan Böle. Im vergangenen Jahr rückten die Brandbekämpfer aus Düsseldorf zu rund 300 Brandeinsätzen aus, bei denen ein defekter oder schlecht gewarteter Rauchmelder Alarm gegeben hat. Im ersten Halbjahr 2024 waren es bereits 69 Fälle.
So kann geprüft werden
Zur Kontrolle kann der Rauchmelder über die Prüftaste getestet werden. Ist dabei kein Ton hörbar, muss die Batterie getauscht werden. Wenn der Rauchmelder in regelmäßigen Abständen ohne sichtbaren Grund einen Einzelton von sich gibt, ist dies meist der Hinweis auf die Notwendigkeit die Batterie zu erneuern. Im zweiten Schritt sollte ein routinemäßiger Check der Rauchmelder auf Verschmutzungen durchgeführt und bei Bedarf gemäß Herstellerangaben der Rauchmelder vorsichtig gesäubert werden. Rund 50 Zentimeter Abstand sollten rund um den Rauchmelder zu Hindernisse bestehen. Wenn Räumlichkeiten umgestaltet oder umgewandelt wurden, sollte darauf geachtet werden. Alle Rauchmelder, die älter als zehn Jahre sind, sollten vorsorglich ausgetauscht werden. Denn die elektrischen Bauteile altern und sind sehr empfindlich, daher gewähren sie nach einer solch langen Zeit keine Sicherheit mehr.
Der richtige Rauchmelder
Beim Kauf von Rauchmeldern sollte auf Qualitätsmerkmale geachtet werden. Dabei spielt nicht die Bezugsquelle eine Rolle, sondern die wichtige Kennzeichnung DIN EN 14604 der Geräte. Vor dem Kauf sollte man auch die genaue Anzahl der Rauchmelder berechnen. Für einen gesetzlichen Mindestschutz müssen alle Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer über einen eigenen Rauchmelder verfügen. Aber auch Flur und Treppenräume in Einfamilienhäuser fallen unter die gesetzliche Ausstattungspflicht. Fachleute empfehlen auch eine Installation in ständig genutzten Aufenthaltsräumen. Darunter fallen beispielsweise Wohn- und Arbeitszimmer. Für einen hochwertigen Rauchmelder sprechen die Merkmale einer fest eingebauten 10-Jahres-Batterie, verständliche Bedienungsanleitung und das Qualitätszeichen “Q” auf Rauchmelder und Verpackung.