Düsseldorf Friedrichstadt: Nach Hinweisen zwei illegale Schönheitspraxen aufgeflogen
Erneut sind beim Ordnungsamt Hinweise zu illegalen Schönheitspraxen eingegangen, weshalb die Zentrale Ermittlungsgruppe (ZEG) des Ordnungsamtes, die Bezirksregierung und das Gesundheitsamt zwei Adressen in Friedrichstadt aufsuchte. Bereits im Oktober wurden zwei „illegale Schönheitspraxen“ ausgehoben.
Graf-Adolf-Straße
In einem Geschäftshaus an der Graf-Adolf-Straße begegneten den Dienstkräften bereits im Treppenhaus zwei Männer in OP-Kleidung. Sie gaben an, in einem Betrieb in den oberen Etagen zu arbeiten. Die Räume dort sahen aus wie eine Schönheitspraxis, aber es waren keine Personen anwesend. Auf die Frage, was in den weiteren Räumen auf der Etage sei, antworteten die Männer, dass sie dazu keine Schlüssel hätten. Bei der Durchsuchung der Männer im Rahmen der Identitätsfestellung fand sich allerdings ein Bund mit passenden Schlüsseln. Hinter der Tür befanden sich weitere Praxis-Einheiten und OP-Räumlichkeiten. Drei anwesende Frauen gaben an, Patientinnen zu sein. Bei zwei Männern wurden gerade Haare transplantiert. Die Befragung der Männer ergab, dass sich drei Frauen sich als Ärztinnen vorgestellt hätten und die Haartransplantation durchführten. Zwischen 2.000 und 2.500 Euro in Bar als Vorkasse und Anzahlung hatten die Männer für die Behandlung bezahlen müssen.
Die Mitarbeitenden der Bezirksregierung und des Gesundheitsamtes stellten erhebliche hygienische Mängel fest sowie bei den chirurgischen Instrumenten so gravierende Verstöße, dass ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Außerdem wurden Medikamente sichergestellt, die nicht in Deutschland und nicht ohne ärztliche Medikation verabreicht werden dürfen. Wie die Ermittlungen ergaben, war keine der drei Frauen Ärztin. Die vermeintliche Firma verfügte über keinerlei Gewerbeanmeldung. Da der Verdachts der Schwarzarbeit bestand, wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt. An verschiedenen Orten in den Räumlichkeiten wurden über 180.000 Euro Bargeld gefunden. Nach richterlicher Anordnung wurde es beschlagnahmt. Die fünf aus der Türkei stammenden Personen wurden aufgrund des Verdachts des illegales Aufenthalts einer Polizeistreife übergeben.
Illegales Lippenaufspritzen
Im zweiten Fall vereinbarten Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes online einen Termin zur Verschönerung. Vor Ort wurden sie von einer Mitarbeiterin und ihrer Assistentin zum Aufspritzen der Lippen für knapp 500 Euro beraten. Das reichte den Ordnungskräften und sie wiesen sich aus. Die beiden ukrainischen Frauen besaßen Aufenthaltstitel aus Litauen und Lettland. Sie wurden über ihre Schwarzarbeit aufgeklärt und nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung der Polizei übergeben. Auch hier besteht der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts.
Wichtige Hinweise für Kund*innen
Wer sich mit Botox behandeln lassen möchte, sollte wissen, dass es sich dabei um ein Arzneimittel handelt, das nur von Ärzt*innen gespritzt werden darf. Hyaluron darf nur von Ärzt*innen und von Heilpraktiker*innen verwendet werden. Kund*innen müssen vor dem Eingriff umfassend über den Eingriff und mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt werden. Sie sollten auf die Hygiene in der Praxis achten und sich bei Verdacht die Approbationsurkunde oder die Heilpraktikererlaubnis vorgelegen lassen. Misstrauisch sollte man bei günstigen Angeboten weit unter dem Normalpreis, dem ausschließlichen Kontakt über Social Media sowie mangelhaften Sprachkenntnissen werden und wenn die Behandlungen nicht in Praxisräumen stattfinden.
Bei Unsicherheiten bezüglich der Professionalität eines Angebots, kann man sich per Mail an gesundheitsberufe@duesseldorf.de wenden. Das Gesundheitsamt wird die betreffenden Betriebe umgehend überprüfen.