Düsseldorf: Stadt geht gegen Falschparker an E-Ladesäulen vor
In einer Schwerpunktaktion werden die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes vom 21. bis 27. Oktober 2024 die Falschparker an E-Ladesäulen im Fokus haben. Denn dort dürfen nur Fahrzeuge mit dem Kennzeichen „E“ im Nummernschild stehen, während Strom getankt wird. Verpflichtend ist dabei für sie auch das Auslegen der Parkscheibe.
Immer wieder werden die Flächen an den E-Ladesäulen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, aber auch von Elektrofahrzeugen falsch genutzt. Die E-Mobilität kann nur erweitert werden, wenn ein dichtes Netz von Ladestationen im öffentlichen Raum zur Verfügung steht, um Fahrer*innen ohne Wallbox das Aufladen ihrer Fahrzeuge zu ermöglichen.
Aktuell gibt es noch unterschiedliche Arten von Beschilderungen im Düsseldorfer Stadtgebiet. Die meisten Stellflächen an E-Ladesäulen sind mit dem Verkehrszeichen 314 (blaues “P”) ausgeschildert und erlauben das Parken für E-Fahrzeuge nur während des Ladevorgangs für maximal eine oder vier Stunden. Nur wenige E-Ladeeinrichtungen sind noch mit dem Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) beschildert, was das Parken während des Ladens nur für E-Fahrzeuge erlaubt. In beiden Fällen ist das Parken grundsätzlich nur zum Laden erlaubt. Falschparker müssen nicht nur in der nächsten Woche mit Knöllchen rechnen.