Düsseldorf Oberkassel: Nächste Etappe im Streit um Bebauung des ehemaligen Chateau Rikx Geländes
Ein Investor plante auf dem ehemaligen Chateau Rikx Gelände in Düsseldorf-Oberkassel den Bau eines Gebäudes mit Bürofläche im Erdgeschoss und 14 Wohneinheiten in den Obergeschossen. Dafür erteilte die Stadt Düsseldorf am 26. Oktober 2022 eine Baugenehmigung. Dagegen klagte der Grundstückseigentümer des benachbarten Gaststätten- und Brauereibetriebes am Belsenplatz. In einem Eilverfahren gab die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ihm Recht und stoppte den Bau mit Urteil von 12.06.2023 (AZ 4 L 640/23).
Auf Betreiben des Investors kippte das NRW-Oberverwaltungsgericht den Beschluss am 15.12.2023 (AZ -10 B 645/23 ) und erlaubte den Weiterbau.
Nun ging es in die nächste Runde und die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hob am 26.08.2024 die erteilte Baugenehmigung auf.
In der Begründung heißt es: „Die Baugenehmigung ist zu Lasten der Nachbarn unbestimmt, weil sie einen Lärmkonflikt nicht berücksichtigt hat, der durch das Heranrücken der geplanten Wohnnutzung bis auf deutlich unter 10 Meter an den für bis zu 300 Gastplätze genehmigten Biergarten entsteht. Eine Untersuchung des Gaststättenlärms fand auch im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan nicht statt. Aufgrund dessen ist eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebotes zu befürchten.“
Die zukünftigen Bewohner*innen des Neubaus wären besonders in den Abendstunden und an den Wochenenden unzumutbarem Lärm ausgesetzt, befand das Gericht.
Allerdings hat die Kammer hat die Berufung gegen das Urteil vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht zugelassen (AZ 4 K 8859/22).