Düsseldorf Benrath: 23-Jähriger rastet in Zug aus und wird festgenommen
So hatte sich eine Familie (54, 17 und 15 Jahre alt) aus Kleve ihren Start in den Urlaub gewiss nicht vorgestellt. Sie waren am Dienstagabend (30.7.) um 22:57 Uhr am Düsseldorfer Hauptbahnhof in den “Nightjet 40421“ der Österreichischen Bundesbahn eingestiegen. Bereits in Benrath musste der Zug notfallmäßig wieder anhalten.
Grund dafür war ein 23-Jähriger, der mit der Familie die Kabine teilen sollte. Ohne ersichtlichen Grund entriss er dort der 54-jährigen Mutter ihr Kopfkissen und baute sich vor der Familie auf. Anschließend drohte er mit Gebärden und Worten. Die Situation eskalierte schließlich, als dem Mann zufällig ein Rasierer – ein altes Modell mit Rasierklinge – aus dessen Rucksack fiel. Als die 17-jährige Tochter sich geistesgegenwärtig auf den Rasierer stürzte, attackierte der Mann das Mädchen und brachte den Rasierer wieder in seinen Besitz. In Panik verließen Mutter und Tochter das Abteil. Der 15-jährige Sohn wurde von dem aggressiven Mann anschließend auf die Ausstiegsplattform des Zuges gezwungen.
Beim Nothalt in Benrath forderten die eintreffenden Bundespolizisten den Mann auf, den Jungen frei zu lassen. Dieser kam der Aufforderung nicht nach und deshalb durch die Beamten überwältigt und vorläufig festgenommen. Er wehrte sich vehement mit Tritten, Schlägen, Spucken und Beißen. Die Bundespolizisten erlitten Schürfwunden, waren jedoch weiterhin dienstfähig.
Der Festgenommene wurde auf das Bundespolizeirevier gebracht. Ein Atemalkoholtest ergab 0,0 Promille. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt, da der Mann angab, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Die Ergebnis der Blutentnahme stehen noch aus. Am frühen Mittwochmorgen (5:30 Uhr) wurde der 23-Jährige entlassen. Ihn erwarten Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§114 StGB), Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB), Körperverletzung (§223 StGB), Nötigung (§240 StGB) und Freiheitsberaubung (§239 StGB).
Die Bundespolizeiinspektion Düsseldorf kontaktierte die geschädigte Familie und steht dieser in Sachen Opferschutz helfend beiseite. Sie setzten ihre Reise fort.