Düsseldorf Golzheim: Investmentfirma plant den Abriss von Mehrfamilienhaus

Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum macht auf einen weiteren dreisten Fall von Vernichtung bezahlbaren Wohnraums aufmerksam. Eine Investmentfirma hat Ende 2020 das Mehrfamilienhaus an der Mauerstraße 32 gekauft. Baujahr 1920, die Mieter wohnen zum Teil schon Jahrzehnte im Haus und haben eine enge Hausgemeinschaft. Nach einer Mieterhöhung erhielten nun alle zehn Parteien die Kündigung. Der Eigentümer macht sich dabei nicht die Mühe, seine Interessen zu beschönigen: „Ihr Mietverhältnis steht bedauerlicherweise dieser einzig sinnvollen wirtschaftlichen Verwertung entgegen“. Auf gut deutsch, die Rendite im Bestand ist zu gering, daher soll das Haus abgerissen und neu gebaut werden.

Die Mieter*innen und das Bündnis schilderten die Lage bei einem Pressetermin
Dabei macht sich der Eigentümer sogar die Mühe, seine „missliche“ finanzielle Lage zu beschreiben. Trotz Mieterhöhung werde aktuell jährlich ein Verlust von 14.000 Euro erzielt, was sich noch steigere, wenn die Finanzierung zu höheren Zinsen fortgesetzt werde. Daher bleibe ihm nur der Abriss. Die Genehmigung der Stadt Düsseldorf hat er sich bereits gesichert. Da der Neubau mehr Quadratmeter Wohnraum hat, gab es für die Verwaltung keinen Grund, den Antrag abzulehnen.
Doch die Mieter*innen sind bereit für ihr Haus zu kämpfen. Mehrere von ihnen können Härtefallregelung geltend machen. Die ist beispielsweise aufgrund von Alter oder wegen pflegebedürftiger Familienmitglieder möglich. Der Eigentümer hat bereits angekündigt, dass er diese gerichtlich prüfen lassen wird.
Bündnis für bezahlbaren Wohnraum
Helmut Schneider von Bündnis für bezahlbaren Wohnraum kritisiert die Stadt Düsseldorf. Schon viel zu lange werde eine soziale Erhaltungssatzung geprüft, eine Einführung ist aber nicht in Sicht. Während die Stadt den Neubau fördert, werden immer mehr Bestandsbauten entmietet und nach Sanierung oder Abriss teuer wieder auf den Markt gebracht. Wiederholt wies die Stadt darauf hin, dass sie sich nicht für die Individualinteressen der Mieter verantwortlich fühlt. Schneider bringt es auf den Punkt, das Motto der Stadt „Nähe trifft Freiheit“ werde offenbar eher als „Nähe trifft wirtschaftliche Freiheit“ verstanden. Die Verwaltung habe durchaus Spielräume, nutze diese aber eher im Sinne der Investoren und nicht der Mieter.

Helmut Schneider engagiert sich im Bündnis und kritisiert die Stadt
Urteil zugunsten der Mieter in Berlin
Hoffnung macht der Hausgemeinschaft ein Urteil aus Berlin. Dort hat eine Amtsrichterin eine Räumungsklage einer Investmentfirma mit der Begründung abgewiesen „Eine Wohnung ist kein Aktienpaket“, Amtsgericht Berlin Mitte (Az.: 25 C 80/23). Der Berliner Mieterverein sieht das Urteil als wichtiges Signal an „renditegetriebene Grundstücksverwerterinnen und -verwerter“.
Nach Artikel 14 des Grundgesetz ist das Wohnen ebenso geschützt wie der Schutz des Eigentums an einer Wohnung. Die reine Gewinnerzielung sei demnach kein Grund, ein Haus abzureißen. Selbst wenn anschließend neuer Wohnraum geschaffen werde. So entschied die Berliner Richterin. Die Investmentfirma ging in Berufung, scheiterte aber damit vor dem Landgericht. Das Urteil dürfte Auswirkungen auf ähnlich angelegte Verwertungskündigungen haben.

Banner machen auf die Situation aufmerksam. Viele Menschen empören sich, doch die Investmentfirmen sitzen oft am längeren Hebel
Appell an Mieter*innen
Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum appelliert an Mieter*innen in Düsseldorf, sich nicht mit ihrem Schicksal abzufinden, wenn Entmietung droht, im Bestand unzumutbar saniert wird oder neue Eigentümer sich als Investmenthaie herausstellen. Oft stecke ein System dahinter und die gleichen Firmen versuchten bei verschiedenen Objekten die gleichen Tricks. Sie rechnen nicht mit der Vernetzung der Betroffenen und damit, dass ihr Vorgehen an die Öffentlichkeit gerät. Denn bei schlechten Ruf fehlen die Geldgeber und das trifft die Investmentfirmen am meisten.
Weitere Information zum Bündnis für bezahlbaren Wohnraum finden sie hier.