Düsseldorf: Waffenverbotszone Hauptbahnhof – Bundespolizei nimmt Mann mit Säge fest
Beamte der Bundespolizei sprachen am Freitagmorgen (14.6.) um 3:50 Uhr einen Mann in der Haupthalle des Hauptbahnhofes an, der eine circa 30 Zentimeter große Handsäge an seinem Gürtel trug. Der 42-Jährige reagierte äußerst unkooperativ und wollte keine Angaben zur Notwendigkeit dieser Handsäge machen. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten außerdem ein Messer. Beide Gegenstände wurden sichergestellt und gegen den Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Nach Feststellung seiner Personalien konnte er die Dienststelle verlassen.
Die Sicherstellung der Säge und des Messers erfolgte präventiv, da der Mann keine plausible Erklärung für das Mitführen abgab.
Allgemeinverfügung
Die Bundespolizei erlässt für die Zeit der Europameisterschaft ( 15. Juni 2024 12 Uhr bis 11. Juli 2024 6 Uhr) eine Allgemeinverfügung, die das Mitführens von gefährlichen Gegenständen in den Bereichen der Hauptbahnhöfe in Dortmund, Köln, Düsseldorfer, Gelsenkirchen und Essen verbietet. Sie gilt für die komplette Gebäude und Gleisanlagen (mit Ausnahme der U-Bahn/Stadtbahn Bahnsteige) und für alle Personen. Die sich in den Bahnhöfen aufhalten (mit Ausnahme von Sicherheitskräften).
Fahrgäste dürfen Schuss- und Schreckschusswaffen, sowie Messer mitführen, wenn diese in einem geschlossenen, gesicherten Behälter transportiert werden und die Bestimmungen des Waffengesetzes erfüllt
sind. Handwerker und Gewerbetreibende dürfen Messer und ähnlichen dabei haben, wenn es ihre Arbeit erfordert und dies nachgewiesen werden kann.
Gefährliche Gegenstände im Sinne der Allgemeinverfügung sind alle Gegenstände, die „aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit in der Lage sind, durch Schuss, Hieb oder Stoß bzw. durch Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen herbeizuführen“.
Dazu zählen:
- Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten, einschließlich Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,
- Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und –gewehre,
- Messer mit einer Klingenlänge über 4 cm,
- Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser,
- Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, insbesondere Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger sowie Kampfsportgeräte.
Die Bundespolizei überwacht die Waffenverbotszonen und können bei Zuwiderhandlung Platzverweise, Zwangsgelder, Hausverbote oder Beförderungsausschluss veranlassen.