Düsseldorf: Land NRW regelt Cannabis-Konsum und Bußgelder in neuer Verordnung
Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung (COwiVO) heißt die neue Verordnung, mit der die Landesregierung NRW Regeln und Bußgelder im Zusammenhang mit Cannabis-Konsum festgelegt hat. Grundlage ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KcanG), das seit dem 27. März gültig ist. Die Landesregierung regelt in ihrer Verordnung das Konsumverbot in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen sowie auf Großveranstaltungen und entsprechende Bußgelder bei Missachtung.
„Das Cannabisgesetz des Bundes ist ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz, dessen Ziel ich nicht teile. Nichtsdestotrotz werden wir es in Nordrhein-Westfalen konsequent, aber ohne Schaum vor dem Mund umsetzen. Der klare Schwerpunkt der Landesregierung wird dabei auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen liegen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, sollen die im Konsumcannabisgesetz des Bundes festgelegten Besitzmengen, Konsumverbote und Werbeverbote konsequent durchgesetzt werden”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Zuständig für die Ahndung und Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten gemäß COwiVO sind die Gemeinden, also in Düsseldorf das Ordnungsamt. Dazu gehören der Besitz und Konsum von Cannabis sowie Werbeverbote, analog zu den Regelungen Nichtraucherschutz. Um landesweit einheitliche Bußgelder zu verhängen, wurde der „Bußgeldkatalog Konsumcannabis” vom Ministerium veröffentlicht. Dieser sieht unterschiedliche Rahmensätze für Bußgelder in Abhängigkeit von der jeweiligen Ordnungswidrigkeit vor. Der Schwerpunkt der Sanktionen liegt auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. So kann der Cannabiskonsum in Verbotszonen mit 50 Euro bis 500 Euro oder der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 Euro bis 1.000 Euro geahndet werden.
Das Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen gilt auch auf Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Jahrmärkten, wie das Gesundheitsministerium in einem Erlass festlegt. Die Veranstalter*innen, beziehungsweise die Person mit dem Hausrecht muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass es nicht zu Verstößen gegen dieses Konsumverbot kommt. Diese Verpflichtung kann auch in einem generellen Cannabis-Konsumverbot bestehen.
Die COwiVO trat am 3. Mai 2024 in Kraft. Der Bußgeldkatalog und der Erlass zur Regelung von Großveranstaltungen wurden am 16. Mai veröffentlicht und gelten ab sofort. Die Regelungen des Konsumcannabisgesetz zu Anbauvereinigungen treten zum 1. Juli in Kraft. Die Landesregierung erarbeitet derzeit die Umsetzungsregelungen.