Düsseldorf: Hinweise für Tiernachwuchs in der Natur
Viele Tiere bekommen im Frühjahr ihren Nachwuchs und so sind derzeit bereits viele Wildtiere mit ihren Jungtieren unterwegs. Dabei kommt es immer wieder vor, dass es so wirkt, als seien Jungtiere allein gelassen und würden Hilfe brauchen. Da das ist nur in Ausnahmen der Fall ist, geben das Amt für Verbraucherschutz und das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Hinweise zum korrekten Umgang mit allein aufgefundenen Wildtieren.
In der Natur ist es vollkommen normal, dass Elterntiere ihre Jungen zwischenzeitlich allein zurücklassen, beispielsweise um Nahrung zu beschaffen. Daher sind allein aufgefundene junge Wildtiere sind nicht zwangsläufig verletzt oder krank. Jungtiere bleiben nicht selten dicht an den Boden gedrückt liegen, bis die Eltern zurückkehren. Bei unverletzt aufgefundenen Jungtieren sollte man nicht unternehmen und zügig weitergehen, damit die Eltern sich schnell wieder um die Versorgung des Nachwuchses kümmern können. Einige Tiereltern nehmen ihre Jungen nicht mehr an, wenn sie menschlichen Geruch an sich tragen. Bei Vögeln gilt dies nicht. Aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Tiere wildlebender besonders geschützter Arten, der Natur zu entnehmen. Ausnahmen davon sind für verletzte oder kranke Tiere möglich.
Diese Kohlmeise ist ein Nestling und hat noch kein Gefieder
Sind Jungvögel aus dem Nest gefallen, unterscheidet man zwischen den unbefiederten “Nestlingen” und “Ästlingen”, die bereits Gefieder haben. Nestlinge sollten wieder ins eigene Nest zurückgesetzt werden. Eine Ausnahme stellen aus dem Nest gefallenen Mauersegler oder Wanderfalken dar, denn deren Nester liegen meist in unerreichbarer Höhe. Diese Jungvögel brauchen tatsächlich Hilfe von fachkundiger Hand. Junge, oft schon weitgehend befiederte Vögel wiederum geben ihren Eltern ihre Position durch Rufen kund. Sie brauchen trotz vermeintlicher “Hilfeschreie” keine Unterstützung.
Hilfe durch den Menschen ist nur dann erforderlich, wenn junge Wildtiere offensichtlich verletzt aufgefunden werden. Allerdings sollte man die Tiere keinesfalls unüberlegt mit nach Hause nehmen. Die meisten Tiere haben hohe Ansprüche an ihre Umwelt, Haltungsbedingungen und Ernährung, die in unkundiger Hand nicht zu erreichen sind. Ohne die notwendigen Fachkenntnisse schaden vermeintliche “Retter” den Tieren daher eher.
Richtiger Umgang mit verletzten Wildtieren
Sind Wildtiere eindeutig verletzt, geschwächt oder unterkühlt, dürfen sie aus der Natur entnommen werden. Dann sollten sie zur Kontrolle zu einem Tierarzt gebracht werden, um zu klären, ob und welche Behandlung erforderlich ist. Zu beachten ist, dass derjenige, der Wildtiere aufnimmt, dafür verantwortlich ist. Dazu gehört dann auch die art-, fach- und tierschutzgerechte Aufzucht, Haltung, Unterbringung, Auswilderung und tierärztlicher Versorgung – inklusive der damit verbundenen Kosten. Die Aufnahme von einem Wildtier ist nur mit dem Ziel möglich, das Tier wieder unverzüglich in die Natur zu entlassen, sobald es wieder genesen und selbstständig ist. Eine dauerhafte Haltung von Wildtieren ist verboten.
Ein Eichhörnchenjunges, dass mit der Hand aufgezogen wird
Schonzeit für heimische Vögel
Jedes Jahr am 1. März beginnt die Brutzeit der heimischen Vögel. Dann ist es bis zum 1. Oktober verboten, Hecken oder Gehölze zurückzuschneiden. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es während dieser Zeit, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen, zu zerstören oder die brütenden Vögel dort zu stören. Umfangreichere Rückschnitte an Hecken und Gebüsch müssen deshalb grundsätzlich bis Ende Februar abgeschlossen sein, um geeignete Nist- und Zufluchtsstätten zu erhalten.
Hunde anleinen
Freilaufende Hunde stellen eine Gefahr für Jungtiere, Jungvögel und Gelege dar, da diese aufstöbern, apportieren oder schädigen. Daher sollten Hunde während der Brut- und Setzzeit mindestens vom 1. April bis zum 15. Juli angeleint werden. Ist ein Jungtier nach dem Hundekontakt unverletzt, sollte es möglichst dort wieder abgesetzt werden, wo es aufgefunden wurde. Nur, wenn die Mutter das Junge nicht mehr annimmt, ist ein Eingreifen gerechtfertigt und erforderlich.
Tote Wildtiere
Tote Wildtieren sollten nicht berührt werden, da die Todesursache meist unklar ist und die Gefahr der Übertragung von besteht. Wer ein totes Tier findet, kann die Untere Jagdbehörde telefonisch unter 0211-8993256, die Untere Naturschutzbehörde telefonisch unter 0211-8994800 oder das Amt für Verbraucherschutz telefonisch unter 0211-8993227 informieren. Von dort wird alles Notwendige veranlasst.
Auf Privatgrundstücken aufgefundene tote Wildtiere muss der Grundstückseigentümer entsorgen. Dies kann in der Kleintierkörpersammelstelle der Awista GmbH auf dem Höherweg 100 erfolgen. Die Tiere sollten grundsätzlich mit Gummihandschuhen in zwei Plastiktüten dicht verpackt dorthin transportiert werden. Die Beseitigung von auf öffentlichen Straßen aufgefundenen toten Wildtieren übernimmt ebenfalls die Awista.
Fragen zum tierschutzgerechten Umgang mit Wildtieren beantwortet das Amt für Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 0211-8993227.