Düsseldorf Großmarkt: Wie Darstellungen aufeinander prallen

Das Tischtuch zwischen den auf dem Großmarktgelände an der Ulmenstraße verbliebenen Händlern als Mieter und der Stadt als Vermieter ist seit langem zerschnitten. Dennoch wäre dieser Vorwurf der Händler ein starkes Stück. Am Montagmittag (22.4.) landete per Pressemitteilung der Händler dieser Vorwurf im Mailbriefkasten der Redaktion: Über Nacht habe die Stadt Düsseldorf den gesamten Eingangsbereich des Düsseldorfer Großmarktes an der Ulmenstraße entfernt. Originalton: „Ohne jede Vorankündigung und Absprache mit den dort ansässigen Händler*innen wurden das Pförtnerhäuschen, die Schranken, sämtliche Beschriftungen und sogar die Beleuchtung entfernt. Diese Aktionen haben nicht nur zu erheblichen Betriebsstörungen geführt, sondern stellen auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Mitarbeiter*innen und Kund*innen dar.“
Die andere Seite
Ob die Vorwürfe so stimmen, muss zumindest bezweifelt werden. Auf Nachfrage von Ddorf-aktuell teilt ein Pressesprecher der Stadt Düsseldorf mit: „Der Eingangsbereich wurde nicht über Nacht abgerissen. Die Abrissarbeiten des bisherigen Pförtnerhauses fanden in der Zeit vom 15.04 – 17.04.24, jeweils zwischen 14.00 – 17.00 h statt, um den Großmarktbetrieb nicht zu stören.“ Und: „Dies wurde bereits am 04.04.2023 und am 01.09.2023 umfänglich kommuniziert. So fanden durch die Marktverwaltung organisierte Versammlungen mit den Markthändlern statt. In den Versammlungen wurden die Notwendigkeiten, die Auswirkungen und am 01.09.2023 auch der Zeitplan des Pfortenrückbaus dargestellt und mit den Händlern diskutiert.“ Mehr noch: „Die Händlerschaft wurde damit über die ursprünglich bereits für Dezember 2023 geplante Maßnahme ausführlich informiert. Darüber hinaus wurden am 9.11.2023 Vertretern der Betroffenen u.a. Blumengroßmarkt und Vorstandsvorsitzender Großmarktgilde schriftlich informiert, dass sich der Abriss der Pforte in das 2. Quartal im Jahr 2024 verschiebt.“
Erneute Nachfrage bei der von den Markthändlern beauftragten Agentur: „Was stimmt denn nun?“ Antwort: Wenn Ihnen ein Vermieter Monate vorher etwas ankündigt, können Sie ja wohl erwarten, dass es unmittelbar vor der Maßnahme eine erneute Mitteilung gibt.“
Kommentar: Das merken wir uns
Wer lügt? Wer sagt die Wahrheit? Da mag sich jeder selbst sein Urteil bilden. Wir von der Redaktion merken uns: Pressemitteilungen der verbliebenen, sich selbst als Opfer darstellenden Markthändler ist nicht zu trauen. Dass die merkwürdige Händler-Darstellung zeitlich nahe zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Sachen Düsseldorfer Großmarkt am Mittwoch, 24. April, verteilt wurde, ist sicherlich kein Zufall.