Düsseldorfer Hauptbahnhof wird am Wochenende zur Waffenverbotszone
Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Straftaten im Zusammenhang mit Waffen am Düsseldorfer Hauptbahnhof kam, richtet die Bundespolizei am kommenden Wochenende, von Freitag 22. März bis Sonntag 24. März, täglich von 18 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag, eine temporäre Waffenverbotszone ein. Die Einsatzkräfte werden verstärkt nach gefährlichen Gegenständen und Waffen suchen und Personen kontrollieren. Die Maßnahme ist durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin legitimiert.
Die Verfügung verbietet für den genannten Zeitraum das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen so-wie Messern aller Art. Der Geltungsbereich umfasst den Düsseldorfer Hauptbahnhof mit seinen Gebäudekomplexen sowie den Gleisanlagen. Ausgenommen davon sind die U-Bahn und Stadtbahnbereiche. Die Verfügung gilt für alle Personen, die diesen Geltungsbereich betreten oder sich darin aufhalten.
In jüngster Vergangenheit kam es immer wieder zu Vorfällen, bei denen Tatverdächtige Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führten. Die Kontrollmaßnahmen sollen vorbeugen, schützen und sensibilisieren. Die Verfügung wird im Düsseldorfer Hauptbahnhof ausgehängt und durch Lautsprecherdurchsagen werden die Reisenden über die Maßnahmen informiert.
Wer gegen die Ordnungsverfügung verstößt, muss eine Sicherheitsleistung erbringen, erhält einen Platzverweis und kann mit einem Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro belegt werden.