Düsseldorf: NRW-Verkehrsministerium weist Stadt an, Radwege sicherer zu machen
Der ADFC Düsseldorf und viele Radfahrer*innen ärgern sich schon lange über Sperrpfosten, Poller, Umlaufsperren, Ab-sperr-Geländer oder ähnliche Einrichtungen auf Radwegen, mit denen häufig eine erhebliche Kollisionsgefahr verbunden ist, besonders bei Dunkelheit. Dies hat nun auch das NRW-Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr erkannt und einen Erlass herausgegeben, der den Umgang mit Pollern und Wegsperren auf Radwegen neu regelt.
Mit dem Ziel die Radwege sicherer zu machen, sollen Kommunen die Sperreinrichtungen auf Radwegen wie Poller, Sperrpfosten oder versetzt eingebaute Wegesperren überprüfen und bei Bedarf entfernen. „Immer mehr Menschen greifen zum Rad und tragen dazu bei, dass der Radverkehr eine der tragenden Säulen der Mobilitätswende wird. Wenn wir die Menschen für diese klimafreundliche und gesunde Art der Fortbewegung gewinnen wollen, müssen wir die Radwege sicherer und barrierefreier machen. Poller und Sperrgitter stellen oftmals eine Gefahrenquelle dar und sollten nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden“, erklärt Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.
Bereits im Oktober 2022 hat der ADFC Düsseldorf anhand zahlreicher Beispiel aufgezeigt, wo es in Düsseldorf Gefahrenstellen gibt. So können insbesondere niedrige Sperrpfosten leicht übersehen werden, wenn Radfahrende in einer Gruppe unterwegs sind. Gleichzeitig behindern viele dieser Einrichtungen Menschen mit Lastenrädern, Anhängern oder Dreirädern für Erwachsene oder machen Wege für sie unpassierbar. Auch für Kinder und Menschen mit Behinderung stellen solche Wegsperren oftmals eine Gefahrenquelle dar.
Matthias Arkenstette vom ADFC Düsseldorf nennt einige Beispiele für Sperren:
- Steinstraße, zwischen Kreuzstraße und Berliner Allee: graue Poller
- Münsterstraße zwischen Buscherstraße und Mr Wash: Pfosten zwischen Geh- und Radweg an den Garageneinfahrten
- Zamenhofweg/Bertastraße/Siedlerweg: Umlaufsperre und davor ein Poller
- Brücke zwischen Vogelsanger Weg und Scheffelstraße
Sollten Sperrmaßnahmen an einzelnen Stellen zwingend notwendig sein, soll die Stadt zuerst Alternativmaßnahmen wie Verkehrszeichen, Markierungen oder sonstige bauliche Maßnahmen prüfen. Fest eingebaute Einrichtungen auf Radverkehrsanlagen sollen nur noch im Ausnahmefall und dort verbaut werden, wo sie unverzichtbar sind.