Düsseldorf / Essen / Köln: Razzia gegen Bande wegen Diebstahl von Pfandkisten
Klappsteigen sind zusammenklappbare Obst- und Gemüsekisten, die im Einzelhandel verwendet werden und einem geschlossenen Pfandsystem angegliedert sind. Durch den Diebstahl dieser Kisten und dem Kassieren des Pfands hat eine Bande Beute in Millionenhöhe gemacht.
Dies ermittelte das Einbruchskommissariat (KK 14) der Düsseldorfer Polizei seit Ende Juli 2023. Es folgte eine Razzia bei einer überregional agierende, bulgarisch-rumänische Tätergruppierung aus dem Großraum Essen, bei der am Donnerstagmorgen (15.2.) fast 200 Polizeikräfte sieben Objekte in Essen und vier in Köln durchsuchten. Sechs Haftbefehle wurden gegen Beschuldigte vollstreckt und ein Vermögensarrest in Höhe von 1.122.964 Euro erwirkt.
Aufgefallen war die Tätergruppe zunächst wegen Einbruchsdiebstählen in Dachdeckerfachbetrieben und Garten- sowie Landschaftsbaubetrieben in Düsseldorf und im Umland. Dabei hatten es die Diebe auf Buntmetalle und hochwertige Werkzeuge abgesehen. Gleichzeitig soll die Gruppe auch für eine große Anzahl an Diebstählen von sogenannten Klappsteigen verantwortlich sein. Diese Obst- und Gemüsekisten wurden an zwei Kölner Hehler abgegeben, die diese dann über unterschiedliche Kanäle in den Warenkreislauf des Pfandsystems zurückführten und die Pfandgebühr kassierten. Die beiden bulgarischen Hehler agierten dabei als Kopf des Betrugssystems und dürften auch von weiteren Tätergruppen beliefert worden sein.
Bei der Razzia am Donnerstag wurden nach vorläufiger Schätzung circa 10.000 Kisten im Wert von circa 50.000 Euro sichergestellt. Ebenso 30.000 Euro Bargeld und elf Fahrzeuge. Insgesamt beliefen sich die sichergestellten Vermögenswerte auf etwa 300.000 Euro.
Sechs Männer bulgarischer und rumänischer Staatsangehörigkeit im Alter von 24 bis 39 Jahren wurden dem Ermittlungsrichter vorgeführt und befinden sich jetzt in Untersuchungshaft. Sie erwarten Anklagen wegen schweren Bandendiebstahls sowie der gewerbsmäßige Bandenhehlerei, die mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können.
Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.